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Haus- und Nachbarschaftslärm at the location Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
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- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6500
- Fax: (030) 90293-6605
- E-mail: ord@ba-mh.berlin.de
Opening hours
-
-
09:00-15:00 Uhr
-
Tuesday
-
09:00-15:00 Uhr
-
Wednesday
-
09:00-15:00 Uhr
-
Thursday
-
09:00-17:00 Uhr
-
Friday
-
09:00-14:00 Uhr
Public transportation
-
Bus
- X69, 197 Mehrower Allee
-
Train (S-Bahn)
- S7 Mehrower Allee
Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Prerequisites
- keine Voraussetzungen erforderlich
Documents required
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
Fees
keine
Legal basis
Average time to process request
4 Wochen
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Notes on responsibility
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.