Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden at the location Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Contact

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • An elevator with limited accessibility to wheelchairs is available.
  • A wheelchair-accessible WC is available.
Explanation of symbols

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Opening hours

  • Monday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Tuesday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Wednesday

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Thursday

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Friday

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Public transportation

Additional information

  • Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.

  • Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.

  • Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.

  • Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Payment options

  • Girocard

Service description

Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
  • bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
  • bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".

Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.

Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Fahrzeug verkauft
    Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Sie waren Halterin oder Halter, Eigentümerin oder Eigentümer dieses Fahrzeugs.
  • Fahrzeug war zugelassen
    Ihr Fahrzeug war in Berlin zugelassen. Falls es abgemeldet war, brauchen Sie den Verkauf nicht zu melden.

Documents required

  • Mitteilung für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde über die Veräußerung eines Fahrzeuges
    online möglich
    Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
    • Ihr Name und Ihre Anschrift,
    • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
    • die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben.

Fees

keine