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Bestattungskosten beantragen at the location Amt für Soziales
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
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- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales
- Donaustraße 89-90 , 12043 Berlin
-
Mailing addressBezirksamt Neukölln Amt für Soziales - Grundsicherung, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239 - 3274
- E-mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Home page
Opening hours
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09.00 - 12.00 Uhr
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Thursday
-
09.00 - 12.00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Sprechstunden an der Infotheke - nur für dringende Vorsprachen!
Public transportation
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Underground
-
Bus
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Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
Geygerstr.
- M41
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- N7
- M43
-
Berlin, Erkstr.
Additional information
Am Standort sichert ein Wachschutz den Einlass und den reibungslosen Ablauf. Nach Einlass begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke (EG).Für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bieten wir keine Sprechstunde an. Bei diesbezügliche Anliegen kontaktieren Sie uns bitte per Briefpost, Fax oder Email (bestattungen@bezirksamt-neukoelln.de).
Service description
Bestattungskosten beantragen
Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
Zu den erforderlichen Kosten gehören:
- die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten einschließlich der Feststellung des Todes und der Ausstellung des Leichenschauscheins
- Kosten für die Leistungen der Bestatter (einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
- Krematoriumsgebühren und Entgelte
- die Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin
- die Gebühren für die Leichenschau.
Prerequisites
- Nachlass oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen nicht ausreichend
-
Kostenpflicht der bestattungspflichtigen Personen
Zum Tragen der Kosten sind nacheinander verpflichtet:
- vertraglich Verpflichtete (beispielsweise bei Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe, bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe
- beim Tode der Mutter eines Kindes infolge der Schwangerschaft oder Entbindung dessen Vater
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß § 16 Bestattungsgesetz.
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Hilfebedürftigkeit der Bestattungspflichtigen
Bestattungspflichtige können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen
Documents required
- Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
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Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte
- gegebenenfalls Testament oder Erbvertrag
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Unterlagen des Bestattungspflichtigen
- gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge aller Konten
- gegebenenfalls Erbschein oder Erbausschlagung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Fees
keine
Legal basis
More information
Notes on responsibility
- für Verstorbene, die Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- für Verstorbene, die keine Sozialhilfe bezogen haben: der Träger der Sozialhilfe des Sterbeortes (mit Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Wohnbezirks, ohne Berliner Meldeadresse: Amt für Soziales des Sterbeortes).