Standort: Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Öffnungszeiten
Beratungsgespräch nur mit Termin
09:00-12:00 Uhr Beratungsgespräch nur mit Termin
Beratungsgespräch nur mit Termin
14:00-18:00 Uhr Beratungsgespräch nur mit Termin
Beratungsgespräch nur mit Termin
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Beratungsgespräche finden überwiegend telefonisch statt. Zur Terminvereinbarung für die telefonische Beratung schreiben Sie bitte eine E-Mail an einbuergerung-terminbuchung@ba-mitte.berlin.de. Ob ggf. im Rahmen der Erstberatung eine persönliche Vorsprache für erforderlich gehalten wird, wird von hier entschieden.
Hinweis für Terminkunden
- Für das telefonische Beratungsgespräch werden Angaben zu Ihrer Person, zur Aufenthaltsdauer in Deutschland und zu Ihrem Aufenthaltstitel in Deutschland benötigt. Halten Sie für das telefonische Beratungsgespräch daher bitte Ihren Nationalpass und Ihren aktuellen Aufenthaltstitel bereit.
- Bitte beachten Sie, dass die Übersendung der Antragsformulare nach der telefonischen Beratung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
- Die nach dem Beratungsgespräch übersandten Einbürgerungsanträge und nachzureichende Unterlagen können Sie per Post einreichen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur für Personen, die Ihren Wohnsitz in dem Bezirk Mitte führen, erfolgt.
Sofern Sie zu einem persönlichen Vorsprachetermin (im Rahmen der Erstberatung, während des laufenden Verfahrens, zur Aushändigung von Unterlagen und/oder der Einbürgerungsurkunde) eingeladen sind, beachten Sie bitte folgendes:
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie i. V. m. der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (GBU) nach § 5 ArbSchG und nach Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) hat die Amtsleitung des Amtes für Bürgerdienste am 03.06.2022 im Rahmen und durch Ausübung des Hausrechts folgende Zugangsregelung verfügt:
In den Räumlichkeiten der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde Mitte von Berlin besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Gesichtsmaske vergleichbaren Schutzstandards (zum Beispiel Masken des Typs KN95, N95, KF94), die den Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009 entspricht und über kein Ausatemventil verfügen darf.
Die Maske ist derart zu tragen, dass Mund und Nase enganliegend bedeckt werden und eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird.
Dieser Standort bietet folgende Dienstleistungen an
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
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