Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung in der Informations- und Kommunikationstechnologie am Standort LEA, Keplerstr.

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2, 10589 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: 90269-4000
- Fax: 90269-4099
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- S41
- S42
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- U7
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- U7
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- Bus
-
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- N7
- M27
-
0.2km
Keplerstr.
- M27
- N7
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- Regionalbahn
-
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE4
- RE8
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung in der Informations- und Kommunikationstechnologie
[Für diese Dienstleistung können Sie keinen Termin mehr buchen. Diese Dienstleistung wird ersetzt durch die Leistung "Blaue Karte EU beantragen".]
Für eine qualifizierte Beschäftigung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie kann eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft erteilt werden.
Hierfür muss eine vergleichbare Qualifikation vorliegen, die in den letzten sieben Jahren durch mindestens dreijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet erworben wurde.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der von der Bundesagentur für Arbeit erteilten Zustimmung ausgestellt. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine neue Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Hinweis: Sie sind eine Fachkraft mit einer akademischen oder einer Berufsausbildung?
Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ zu dem für Sie passenderen Aufenthaltstitel.
Für eine qualifizierte Beschäftigung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie kann eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft erteilt werden.
Hierfür muss eine vergleichbare Qualifikation vorliegen, die in den letzten sieben Jahren durch mindestens dreijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet erworben wurde.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der von der Bundesagentur für Arbeit erteilten Zustimmung ausgestellt. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine neue Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Hinweis: Sie sind eine Fachkraft mit einer akademischen oder einer Berufsausbildung?
Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ zu dem für Sie passenderen Aufenthaltstitel.
Voraussetzungen
- Diese Leistung wird ersetzt durch die Leistung "Blaue Karte EU beantragen". Wenn Sie Ihren bereits gebuchten Termin ändern möchten, wenden Sie sich bitte an das LEA.
-
Qualifikation auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie
In den letzten sieben Jahren wurde durch mindestens dreijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet eine nachgewiesene vergleichbare Qualifikation erworben. -
Arbeitsplatz
Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot. -
Mindestgehalt
Die Höhe des Gehalts muss mindestens 60 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung betragen.
Für das Jahr 2023 sind dies 52.560,00 Euro jährlich / 4.380,00 Euro monatlich. -
Beschäftigung im Inland
- Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
- Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
-
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Die Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt hat. Das Landesamt für Einwanderung fragt die BA dazu in einem internen Verfahren an, nachdem der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde. -
Im Regelfall: Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sind regelmäßig erforderlich.
- Im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden.
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
-
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
Nur bei der ersten Beantragung / Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich. - Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Aktueller Arbeitsvertrag
-
Nachweise zur Beschäftigung in den letzten sieben Jahren
Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf - Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
-
Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie -
Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Arbeitsbescheinigung
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage) -
Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber: Gehaltsnachweise
Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate -
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
Formulare
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
Gebühren
- 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung
- 96,00 Euro: für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro: für die Verlängerung um mehr als drei Monate
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
- Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Blaue Karte EU
- Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
- Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Download
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