Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung in der Informations- und Kommunikationstechnologie

Für eine qualifizierte Beschäftigung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie kann eine Aufenthaltserlaubnis unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft erteilt werden.
Hierfür muss eine vergleichbare Qualifikation vorliegen, die in den letzten sieben Jahren durch mindestens dreijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet erworben wurde.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der von der Bundesagentur für Arbeit erteilten Zustimmung ausgestellt. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine neue Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Hinweis: Sie sind eine Fachkraft mit einer akademischen oder einer Berufsausbildung?
Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ zu dem für Sie passenderen Aufenthaltstitel.

Voraussetzungen

  • Qualifikation auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie
    In den letzten sieben Jahren wurde durch mindestens dreijährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet eine nachgewiesene vergleichbare Qualifikation erworben.
  • Arbeitsplatz
    Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot.
  • Mindestgehalt
    Die Höhe des Gehalts muss mindestens 60 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung betragen.
    Für das Jahr 2023 sind dies 52.560,00 Euro jährlich / 4.380,00 Euro monatlich.
  • Beschäftigung im Inland
    • Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
    • Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Die Aufenthaltserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt hat. Das Landesamt für Einwanderung fragt die BA dazu in einem internen Verfahren an, nachdem der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde.
  • Im Regelfall: Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sind regelmäßig erforderlich.
    • Im begründeten Einzelfall kann auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
    Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
    Nur bei der ersten Beantragung / Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Aktueller Arbeitsvertrag
  • Nachweise zur Beschäftigung in den letzten sieben Jahren
    Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie
  • Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Arbeitsbescheinigung
    Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage)
  • Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber: Gehaltsnachweise
    Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
    • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
    • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
    bei einer privaten Krankenversicherung:
    • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
    • Bescheinigung des Versicherers
    Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung
  • 96,00 Euro: für die Verlängerung um bis zu drei Monate
  • 93,00 Euro: für die Verlängerung um mehr als drei Monate

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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