Fahrerlaubnis abholen am Standort Bürgeramt Wasserstadt - Abholung von Dokumenten
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Wasserstadt - Abholung von Dokumenten
- Hugo-Cassirer-Str. 48 , 13587 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-8420
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:30-18:00 Uhr (ohne Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (ohne Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (ohne Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-14:00 Uhr (ohne Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (ohne Termin)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Ashdodstr.
- 139
- N39
-
Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
Spandauer-See-Brücke
- M36
-
Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- N39
- M36
-
Mertensstr./Goltzstr.
- 139
- N39
-
Ashdodstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
- An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis abholen
Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.
Voraussetzungen
-
Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
• Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
• Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
• Kartenführerschein umtauschen - Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
-
Persönliches Vorsprache
• Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
• Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. - Bei Vertretung: Vollmacht
-
Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsbescheinigung
- Personalausweis bzw. Pass
- ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
- Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
14 Tage bis 3 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.