Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/innen beantragen am Standort Abteilung Betriebe und Strukturpolitik

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/innen beantragen

Handwerkerinnen und Handwerker, die sich innerhalb von vier Jahren nach Ablegen der deutschen Meisterprüfung selbstständig machen, können einen Zuschuss von bis zu 25.000 Euro beantragen. Wenn die Fördervoraussetzungen innerhalb von 3 Jahren nach Gründung eingehalten werden, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Der Zuschuss für eine Selbstständigkeit in Berlin kann mit einer Ausnahmebewilligung gemäß der Handwerksordnung (HwO) auch vor Ablegen der Meisterprüfung beantragt werden. Dafür muss der Nachweis über die bestandene Prüfung innerhalb des von der Handwerkskammer festgelegten Zeitraums nachgewiesen werden.

Verfahrensablauf
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen. Es wird aktuell eine Basisförderung von bis zu 15.000 Euro gezahlt und nach drei Jahren – falls eine Arbeitskraft beschäftigt wird bzw. ein Ausbildungsplatz eingerichtet wird (mindestens für 12 Monate) – eine weitere Förderung von bis zu 10.000 Euro.
  1. Stellen Sie den Antrag auf Zuschuss/Prämie zur pauschalen Mitfinanzierung der Kosten einer Existenzgründung im Handwerk (1. Stufe).
  2. Der Antrag wird zuerst von der Handwerkskammer Berlin (HwK) fachlich und auf Vollständigkeit geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert.
  3. Der Antrag wird dann an die Bewilligungsbehörde (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe) weitergeleitet und dort final geprüft, ggf. werden Sie bei Rückfragen kontaktiert.
  4. Es erfolgt die Erstellung und Versendung des Bescheids an die antragstellende Person und Versand einer Kopie an die HwK.
  5. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Durch die Vorlage einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung kann die Auszahlung beschleunigt werden.
  6. Bei positiver Entscheidung verpflichten sich die Begünstigten, nachfolgende Bedingungen zu erfüllen:
  • Die Selbständigkeit muss in Berlin für mindestens drei Jahre Bestand haben.
  • Weitere Einnahmen dürfen nur in einer unerheblichen Größenordnung aus unselbständiger oder anderer selbstständiger Tätigkeit erzielt werden.
  • Auf die Förderung der Gründung durch die Meistergründungsprämie muss öffentlichkeitswirksam hingewiesen werden (Publizitätspflichten).
7. Der erforderliche Nachweis über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) muss fristgerecht an die HwK gesendet werden, über die auch der Antrag eingereicht wurde.

8. Stellen Sie ggf. den Antrag auf die Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe).

Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit (gem. der Gewerbeanmeldung) zu stellen ist. Als Antragsdatum gilt das Datum des Eingangs bei der HwK.
  • Jede Änderung der Voraussetzungen muss der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unverzüglich angezeigt werden.
  • Auf die Gewährung des Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Prämie darf nur einmal gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Erstmalige Existenzgründung im Handwerk
    Förderfähig sind die erstmalige Gründung und Übernahme eines Unternehmens sowie die tätige Beteiligung (mind. 30 % Anteil am Kapital) an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen in einem Handwerk nach Anlage A, B1 und B2 der Handwerksordnung (HwO)
  • Meistertitel
    Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer, bei denen die bestandene Meisterprüfung nicht weiter als vier Jahre zurückliegt
  • Ausnahmebewilligung gemäß §§7b und 8 HwO
    Gleiches gilt für Gründungen mit einer Ausnahmebewilligung gemäß §§ 7b und 8 HwO, sofern innerhalb des von der Handwerkskammer gesetzten Zeitraums, spätestens aber in den drei Jahren nach Existenzgründung, der Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbracht wird
  • Positive Schufa-Auskunft
    Bei einem Basis-Score unter 75 Prozent kann der Zuschuss versagt werden
  • Schaffung und Besetzung eines Arbeitsplatzes oder eines Ausbildungsplatzes
    Wird im Rahmen der Gründung wenigstens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in branchenüblicher Vollzeit oder ein Ausbildungsplatz geschaffen und mindestens für 12 Monate besetzt, kann die 2. Stufe der Prämie beantragt werden. Geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte, die mit weniger als dem jeweils geltenden Berliner Mindestlohn vergütet werden, werden nicht berücksichtigt

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare - vorübergehende Einschränkung
    Alle benötigten Antragsformulare und Merkblätter erhalten Sie aktuell nur per E-Mail.
    Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die Betriebsberatung der Handwerkskammer:
    E-Mail: betriebsberatung@hwk-berlin.de
    Tel.: 030 259 03-467
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm Meistergründungsprämie Berlin (Stufe I)
  • Stufe I: Nachweis über bestandene Meisterprüfung oder ggf. Kopie der Ausnahmebewilligung gemäß §§ 7b, 8 der Handwerksordnung (HwO)
  • Stufe I: Gewerbeanmeldung
  • Stufe I: Handwerkskarte
  • Stufe I: Schufa-Auskunft
    (nicht älter als 3 Monate)
  • Stufe I: gültiger Aufenthaltstitel
  • Stufe I: ggf. Gesellschaftsvertrag
  • Stufe I: ggf. Handelsregisterauszug
  • Stufe I: ggf. Nachweise über vorübergehende Berufsunfähigkeit, Mutterschutzfristen, Elternzeit, Pflegezeit
  • Stufe I: Nachweis über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen
    • Einkommensteuerbescheide oder
    • ggf. Bestätigung eines Steuerberatungsbüros über das dreijährige ununterbrochene Fortbestehen der selbständigen Tätigkeit in Berlin sowie die Nichterzielung von signifikanten Einkünften aus unselbständiger oder anderer selbständiger Arbeit
    • Nachweise über die Einhaltung von Publizitätspflichten
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm Meistergründungsprämie Berlin (Stufe II)
  • Stufe II: Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
  • Stufe II: Nachweis über die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge
  • Stufe II: Belege oder Bestätigung Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis
    • Belege von Gehaltszahlungen (mindestens erster und letzter Monat) oder
    • ggf. Bestätigung eines Steuerberatungsbüros über das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis - unter Angabe der vereinbarten Wochenstunden, der Höhe des Stundenlohns und der Dauer der Beschäftigung

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag und die Nachweise über die Erfüllung der Auflagen sind zu richten an die Handwerkskammer Berlin

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