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Wahlen - Briefabstimmungsunterlagen zum Volksentscheid beantragen

Abstimmungsberechtigte können Ihre Stimme für einen Volksentscheid im Land Berlin per Briefabstimmung abgeben. Um per Briefabstimmung oder mit dem in den Briefabstimmungsunterlagen enthaltenen Abstimmungsschein im Abstimmungslokal abstimmen zu können, ist es notwendig diesen zu beantragen.

Abstimmende, die mit Brief abstimmen, haben für die Wahrung des Abstimmgeheimnisses und der Abstimmungsfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen. Bei Erteilung eines Abstimmungsscheins wird hinter Ihrem Namen im Abstimmungsverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Abstimmungsscheins entweder per Brief oder in einem Abstimmungslokal in Ihrem Bezirk abstimmen.

Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren abstimmungsrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107-108d des Strafgesetzbuches).

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Zusendung der Briefabstimmungsunterlagen

  • Für den Online-Antrag: Frist bis zum 21.03.2023
  • Für den schriftlichen Antrag: Frist bis zum 24.03.2023, 18 Uhr
  • Abstimmungsberechtigte, die sich die Briefabstimmungsunterlagen an eine Anschrift außerhalb Berlins senden lassen – insbesondere ins Ausland – sollten bei der Antragstellung die Laufzeiten der Post berücksichtigen.
2. Die ausgefüllten Briefabstimmungsunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 26.03.2023, 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.
  • Bitte planen Sie für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mindestens 3 Werktage ein. Sie können Ihre Unterlagen bis zum 25.03.2023, 16 Uhr in Briefkästen der Deutschen Post AG innerhalb des Berliner Stadtgebietes einwerfen.

Rechtsbehelf
Wird ein Abstimmungsschein beantragt und dieser abgelehnt, kann Einspruch beim zuständigen Bezirkswahlamt eingelegt werden (§ 7 Abs. 1 Landesabstimmungsordnung i.V.m. § 24 Abs. 6 LWO). Soweit dieses dem Einspruch nicht abhilft, kann Beschwerde eingelegt werden. Über diese entscheidet dann die Bezirksabstimmungsleiterin oder der Bezirksabstimmungsleiter (§ 17 Abs. 2 und 3 LWO).

Voraussetzungen

  • Sie sind für einen in Berlin durchgeführten Volksentscheid abstimmungsberechtigt
  • Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht
    Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
  • Für den Online-Antrag: Frist bis zum 21.03.2023
  • Für den schriftlichen Antrag: Frist bis zum 24.03.2023, 18 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zusendung der Briefabstimmungsunterlagen
    Online möglich; oder Sie stellen einen schriftlichen Antrag mit Unterschrift per Post, Fax oder E-Mail. Telefonisch kann der Antrag nicht gestellt werden.
    Für den Online-Antrag:
    • Die Antragstellung ist nur bis zum 21.03.2023 möglich.
    • Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen bzw. Ihren Personalausweis zu verwenden.
    • Vor dem Absenden Ihres Antrages kontrollieren Sie bitte Ihre Daten und drucken sich gegebenenfalls den Antrag für Ihre Unterlagen aus.
    • Sollten Sie den Antrag versehentlich mehrfach absenden, kann es sein, dass durch das Bezirkswahlamt nur der erste Antrag berücksichtigt wird (auch wenn Sie dort vielleicht die Anschrift vergessen hatten, wohin der Abstimmungsschein gesendet werden soll und Sie dieses im zweiten Antrag nachholen). In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Bezirkswahlamt. Verlorene Abstimmungsscheine können nicht ersetzt werden.
    Für den schriftlichen Antrag:
    • Die Antragstellung ist bis zum 24.03.2023 möglich.
    • Bitte nutzen Sie den Briefabstimmungsantrag, der sich auf der Rückseite Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung befindet und unterschreiben Sie den Antrag.

Formulare

Gebühren

keine

Zuständige Behörden

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf

Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg

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Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf

Bezirksamt Mitte

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Bezirksamt Neukölln

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Bezirksamt Pankow

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Bezirksamt Reinickendorf

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Bezirksamt Spandau

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

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Bezirksamt Treptow-Köpenick