Härtefallfonds Energieschulden - Kostenübernahme zur Aufhebung oder Verhinderung von Energiesperren beantragen am Standort Abteilung Soziales
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- E-Mail: webmaster@senias.berlin.de
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Berlin, Lindenstr./Oranienstr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Härtefallfonds Energieschulden - Kostenübernahme zur Aufhebung oder Verhinderung von Energiesperren beantragen
Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre privaten Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie die Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.
Sie wohnen in Berlin zur Miete oder in den eigenen vier Wänden und sind im Jahre 2024 nicht mehr in der Lage die Strom- oder Wärmekosten zu zahlen ohne sich zu verschulden und es droht eine Sperre durch den Versorger? Sie können beim Härtefallfonds Energieschulden einmalig pro Versorgungsstelle eine Übernahme der Kosten für Ihren privaten Haushalt beantragen und damit eine Sperre verhindern. Bei einem erfolgreichen Antrag wird der offene Betrag direkt an das Versorgungsunternehmen ausgezahlt und so die Sperre abgewendet.
Die Leistung des Härtefallfonds Energieschulden ist eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Verfahrensablauf
Sie wohnen in Berlin zur Miete oder in den eigenen vier Wänden und sind im Jahre 2024 nicht mehr in der Lage die Strom- oder Wärmekosten zu zahlen ohne sich zu verschulden und es droht eine Sperre durch den Versorger? Sie können beim Härtefallfonds Energieschulden einmalig pro Versorgungsstelle eine Übernahme der Kosten für Ihren privaten Haushalt beantragen und damit eine Sperre verhindern. Bei einem erfolgreichen Antrag wird der offene Betrag direkt an das Versorgungsunternehmen ausgezahlt und so die Sperre abgewendet.
Die Leistung des Härtefallfonds Energieschulden ist eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme aus dem Härtfallfonds Energieschulden. Dies können Sie ausschließlich online erledigen.
- Nach Absenden des vollständigen Antrags erhalten sie eine Bestätigung über die Antragsstellung, mit der Sie auch zu Ihrem Versorgungsunternehmen gehen können, um weitere Kosten bis zur möglichen Bewilligung zu vermeiden.
- Das Landesamt für Gesundheit und Soziales prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen per E-Mail Auskunft über die Entscheidung oder stellt Nachfragen.
- Nach Bewilligung Ihres Antrags unterrichtet das Landesamt für Gesundheit und Soziales Sie und Ihr Versorgungsunternehmen bzw. Dienstleister und weist die Zahlung an.
- Nach der Zahlung unterrichtet Ihr Versorgungsunternehmen das Landesamt über die Abwendung der Sperre und das Landesamt schließt Ihren Vorgang ab.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie müssen in Berlin wohnen.
- Sie müssen eine Sperrandrohung bzw. Sperre im Jahr 2024 von Ihrem Versorgungsunternehmen erhalten haben.
- Sie dürfen keine Transferleistungen nach SGB II, XII oder Wohnungsfördergesetz erhalten.
- Ihr Haushaltseinkommen darf nicht größer sein als das 2,8 fache der Jahresgrenze nach § 9 Wohnungsfördergesetz.
- Sie müssen bestätigen, dass Sie nicht über ausreichendes Vermögen verfügen, um die Forderungen selbst zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Kostenübernahme aus dem "Härtefallfonds Energieschulden"
Ausschließlich online möglich.
Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. - Kopie des Personalausweises oder eines anderen Personaldokuments in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- Kopie des betroffenen Versorgungsvertrags
-
Kopie der Sperrandrohung oder Ankündigung der Sperre
inklusive Nachweis über die Höhe der Ausstände - Eigenerklärung, dass der/die Antragsstellende keine Transferleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG erhält
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Woche
- Eine kurze Bearbeitungsdauer kann nur sichergestellt werden, wenn Ihre Angaben vollständig, plausibel und eindeutig sind.
Weiterführende Informationen
- Härtefallfonds Energieschulden (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)
- Flyer "Der Berliner Härtefallfonds Energieschulden - Informationen zur Antragstellung" (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)
- Härtefallfonds Energieschulden (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung)