Coronavirus - positives Testergebnis melden am Standort Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz

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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Coronavirus - positives Testergebnis melden
COVID-19 ist eine übertragbare Krankheit, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die gesamte Bevölkerung darstellt. Daher ist jede nachweislich festgestellte Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) meldepflichtig. Die Gesundheitsämter dokumentieren die eingehenden Meldungen. Zusätzlich müssen Einzelheiten zum Krankheitsverlauf und zum Kontaktumfeld betroffener Personen erfasst werden. Wenn diese erforderlichen Angaben schnell vorliegen, können Übertragungswege erkannt und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus online an das Gesundheitsamt. Die Infektion muss mittels Antigen-Schnelltest (Bürgertest in einer zertifizierten Teststelle) oder per PCR-Test (Laborbefund) nachgewiesen sein.
- Hinweis: Ein positiver Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht reicht nicht aus. Es wird empfohlen, eine Arztpraxis aufzusuchen und dort einen Antigen-Schnelltest oder auch eine PCR-Testung durchführen zu lassen. Wenn Sie symptomfrei sind, können Sie auch eine Teststelle aufsuchen. Bitte fragen Sie vorher nach, ob die Nachtestung in Ihrer Teststelle kostenlos ist. Eine nachträgliche Kostenerstattung einer bereits bezahlten PCR-Testung ist nicht möglich.
3. Was Sie noch tun müssen:
- Bleiben Sie zuhause und halten Sie die Isolationspflicht ein.
- Informieren Sie Ihre engen Kontaktpersonen über Ihre Corona-Infektion.
- Informieren Sie gegebenenfalls Ihre Arbeitsstelle. Wenn Sie vor dem positiven Corona-Test in einer Schule, Kita, im Krankenhaus, Pflegeheim oder in einer ähnlichen Einrichtung waren, informieren Sie auch diese Einrichtung.
- Eine ärztliche Beratung mit Krankschreibung ist ratsam, insbesondere dann, wenn Krankheitszeichen auftreten. Eine Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Es liegt nachweislich eine Infektion mit dem Corona-Virus vor
Positiver Corona-Befund mit mindestens einer der folgenden Methoden:
- Antigennachweis (Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle unter fachkundiger Aufsicht)
- Nukleinsäurenachweis (z.B. ein PCR-Test)
- Hinweis: Ein positiver Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht reicht nicht aus.
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Sie sind auskunftspflichtig
Auskunftspflichtig sind:
- Personen, die nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert sind
- Personensorgeberechtigte bei positiv getesteten Kindern
- die gesetzlich bevollmächtigte Person in Fällen der Gesundheitssorge
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Wohnort oder Aufenthaltsort in Berlin
- Wohnort Berlin: Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Berlin gemeldet sind, geben Sie Ihre Meldeadresse an.
- Aufenthaltsort in Berlin: Wenn Ihre Meldeadresse außerhalb Berlins liegt und Sie sich nur derzeit in Berlin aufhalten, geben Sie die Anschrift Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes in Berlin an.
Erforderliche Unterlagen
-
Meldung einer Infektion mit dem Corona-Virus
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten JPG, JPEG, PNG oder PDF bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Nachweisdokument über die Corona-Infektion (wenn möglich)
Positiver Corona-Befund mit mindestens einer der folgenden Methoden:
- Antigennachweis (Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle unter fachkundiger Aufsicht)
- Nukleinsäurenachweis (z.B. ein PCR-Test)
- Hinweis: Ein positiver Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht reicht nicht aus.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen oder des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz
Nahverkehr
S-Bahn S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
U-Bahn U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Bus 108, 194
Tram 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.