Vertrag unterzeichnen - Erzieher/in (unbefristet) am Standort Personalstelle

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:20-14:10 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:20-14:10 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:20-14:10 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:05-14:10 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:20-12:50 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Vertrag unterzeichnen - Erzieher/in (unbefristet)

Unterschreiben Sie Ihren Arbeitsvertrag, nachdem Ihnen die zentrale Bewerbungsstelle der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung ein Einstellungsangebot als Erzieher/in (m/w/d) beim Land Berlin vorgelegt hat.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Einstellungsangebot als als Erzieher/in (m/w/d) beim Land Berlin erhalten
  • Terminvereinbarung
    frühestens eine Woche nach Erhalt der Ihnen zugegangenen Einstellungszusage möglich
  • Vollständig ausgefüllte Formulare
    Bitte drucken Sie die Formulare aus und bringen Sie sie ausgefüllt zur Vertragsunterzeichnung mit.
  • Beglaubigte Kopien von Dokumenten
    Urkunden, Abschlusszeugnisse etc. müssen in beglaubigten Kopien zum Vertragstermin mitgebracht werden. Beglaubigungen von Dokumenten können seitens Ihrer Schulleitung erfolgen. Sollte in Ausnahmefällen eine Beglaubigung durch die Schulleitung nicht möglich sein, bringen Sie bitte persönliche Unterlagen im Original und als Kopie mit, damit die Übereinstimmung festgestellt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalfragebogen mit Lichtbild
  • Zusatzfragebogen zum Personalbogen
  • Erklärung über Verurteilungen (erweitertes Führungszeugnis)
  • Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS
    wenn Sie vor dem 08.01.1990 das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Niederschrift förmliche Verpflichtung
    bitte zwei Mal ausfüllen
  • Niederschrift Schweigepflicht
    bitte zwei Mal ausfüllen
  • Niederschrift Nachweisgesetz
  • Niederschrift datenschutzrechtliche Geheimhaltung
  • Zusatzerklärung über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Erklärung über die Kenntnisnahme von wichtigen Vorschriften
  • Einverständnis Aktenanforderung (falls erforderlich)
  • Zustimmung Akteneinsicht Personalrat
  • Erklärung über anhängige Verfahren
  • Bankverbindung
  • Erklärung zu Erkrankungen
  • Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld
  • Fragebogen zum Anspruch auf Kindergeld, das Sie bereits von einer anderen Stelle erhalten
  • Anlage Kind zum Fragebogen
  • Antrag auf vermögenswirksame Leistungen
  • Antrag auf Überleitung VBL
  • Laufzettel förderliche Zeiten
  • Aufstellung förderlicher Zeiten
  • Personalausweis oder Reisepass
    bei Dienstkräften mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU: Reisepass
  • ggf. Arbeitserlaubnis
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
  • ggf. Schwerbehindertenausweis (beide Seiten)
  • Zeugnisse
    • Zeugnis über Schulabschluss
    • Zeugnis der 1. und 2. Staatsprüfung
    • Zeugnis über Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss
    • Zeugnis über Berufsausbildung
  • Arbeitsverträge und Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten
  • Sozialversicherungsausweis
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Bitte bringen Sie die Einzahlungsquittung bzw. die Terminbestätigung vom Bürgeramt mit. Sollte aufgrund eines kurzfristigen Vertragsabschlusses eine rechtzeitige Beantragung nicht möglich sein, ist der Nachweis umgehend einzureichen.
  • Nachweis eines gültigen Masern-Impfschutzes
    Hierfür können Sie Ihren Impfausweis oder ein Nachweis Ihres Arztes zum Vertragstermin mitbringen.
  • ggf. Kündigungsbestätigung der ehemaligen Arbeitsstelle
    (z.B. Kündigungsbestätigung, Auflösungsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag)
    Bei bestehendem Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber oder einer anderen Behörde des Landes Berlin ist ein Nachweis über die fristgerechte Beendigung vor Vertragsbeginn bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unabdingbar.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.