Dolmetscher/in und Übersetzer/in - aus einem anderem Bundesland ins Verzeichnis beeidigter Dolmetscher eintragen
Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank wird von Gerichten und Behörden bei der Suche nach Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten verwendet. Um in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer in Berlin aufgenommen zu werden, müssen Sie auch in Berlin beeidigt beziehungsweise ermächtigt werden - auch wenn Sie Ihren Wohnsitz oder bereits eine Niederlassung in einem anderen Bundesland haben.
Für die Aufnahme in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eines Bundeslandes müssen Sie in jedem Bundesland einen gesonderten Antrag auf Beeidigung beziehungsweise Ermächtigung stellen. Hierbei müssen Sie, auch wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland tätig sind, erneut Ihre Eignung sowie die praktische Tätigkeit als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in nachweisen.
Verfahrensablauf
Um in Berlin für die Berliner Gerichte und Notare als Dolmetscher beeidigt zu werden oder als Übersetzer ermächtig zu werden und sodann in das Verzeichnis für Dolmetscher- und Übersetzer eingetragen zu werden, müssen Sie den Antrag mit allen geforderten Unterlagen einreichen inklusive einer Vorauszahlung der Mindestgebühr.
- Nach Vorauszahlung der Mindestgebühr und Eingang Ihrer Unterlagen werden diese im Landgericht geprüft.
- Falls Ihre Unterlagen unvollständig sind, wird das Landgericht die fehlenden Unterlagen nachfordern.
- Wenn Sie die geforderten Unterlagen nicht nachreichen, wird Ihr Aufnahmeantrag abgelehnt.
- Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, dann wird Ihr Antrag abgelehnt und Ihnen werden Möglichkeiten zur Nachholung der Voraussetzungen mitgeteilt.
- Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zu einem Termin zur Belehrung und Beeidigung (für Dolmetscher/innen) beziehungsweise zur Ermächtigung (für Übersetzer/innen) eingeladen.
- Nach der Beeidigung beziehungsweise Ermächtigung wird Ihnen eine Abschrift der Urkunde überreicht.
- Die Original-Urkunde verbleibt im Landgericht.
- Die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank erfolgt zeitnah.
Bei Ablehnung der Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Voraussetzungen
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Antrag auf Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in in Berlin
Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache(n), in der Sie als Dolmetscher/in allgemein beeidigt werden möchten. -
Antrag auf Ermächtigung als Übersetzer/in in Berlin
Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache(n), in der Sie als Übersetzer/in ermächtigt werden möchten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis beeidigter Dolmetscher für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen, die bereits einen Wohnsitz oder Niederlassung in einem anderen Bundesland haben
Die Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank erfolgt nach Ihrer Beeidigung beziehungsweise Ermächtigung in Berlin.
Gebühren
- 40,00 Euro: Mindestgebühr
- 120,00 bis 160,00 Euro: insgesamt (in der Regel)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG)
- Verordnung zur Regelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern (DolmV BE)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 189 Absatz 2
- Justizverwaltungskostengesetz Berlin (JVKostG Bln) Nr. 4 der Anlage zu § 1 Absatz 2
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landgericht Berlin