Wenn eine Einrichtung Coronavirus-Tests einkaufen und abrechnen möchte, muss vorher ein einrichtungsbezogenes Testkozept eingereicht werden. Die Behörde wertet das Testkonzept aus und bestätigt es. Mit der Bestätigung wird festgelegt, wie viele Schnelltests eine Einrichtung monatlich selbst beschaffen und abrechnen oder vom Land Berlin beziehen kann.
Voraussetzungen
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Sie beantragen für eine Einrichtung/Organisation, die folgendes anbietet
- Eingliederungshilfe
- Übernachtungseinrichtung der Kältehilfe
- Einrichtung der Wohnungslosenhilfe
- Niedrigschwellige Hilfen
Erforderliche Unterlagen
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Testkonzept
(unter "Online-Abwicklung" ausfüllen)
- Angaben zur Häufigkeit und Anzahl der Testtungen
- Angaben zur Testumsetzung durch medizinisches Fachpersonal
Zuständige Behörden
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales