Impfung gegen Corona (SARS-CoV-2)

Schließung des letzten Berliner Impfzentrums und Einstellung des mobilen Impfens
Die aktuelle Entwicklung der Pandemie ermöglicht es, die Impfkampagne des Berliner Senats zu beenden. Daher wird das Impfzentrum im Ring-Center zum 31.12.2022 geschlossen. Terminvereinbarungen sind noch bis zum 30.12.2022 möglich.
  • Mit dem Ende der Impfkampagne werden auch die Angebote der mobilen Impfteams eingestellt.
  • Für Impfungen ab dem 01.01.2023 wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt. Als Informationsangebot hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Impfungen an Nicht-Bestandspatient:innen anbieten.

[ Terminbuchung am Ende der Seite ]

Impfungen trainieren das körpereigene Immunsystem, so dass es besser auf Krankheitserreger vorbereitet ist und diese abwehren oder abschwächen kann. Impfungen dienen damit sowohl Ihrem Schutz als auch dem Schutz der Allgemeinheit.
Die hier beschriebene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wird unter ärztlicher Anleitung in Impfzentren erbracht. Zusätzlich sind mobile Impfteams im Einsatz. Die Impfstrategie wird ergänzt durch lokale Impfstellen und Aktionen in einzelnen Stadtteilen.

Für eine Impfung durch Ihren Haus-, Fach- oder Betriebsarzt wenden Sie sich an die durchführende Arztpraxis. Sollte Ihr Arzt Ihnen keine Folge-Impfung ermöglichen, so können Sie diese auch in einem Impfzentrum erhalten.

У центрах вакцинації від коронавірусу та пунктах щеплення від коронавірусу федеральної землі Берлін Ви маєте можливість пройти відповідну вакцинацію. Ця можливість існує і в разі, якщо у Вас немає офіційного посвідчення особи з фотографією. Для підтвердження Ви отримаєте так званий вкладиш про проходження вакцинації, який пізніше легко зможете використати для одержання цифрового сертифікату про щеплення.

  • Wer geimpft werden kann
In Berliner Impfzentren/Impfstellen können alle Personen geimpft werden, die einen Anspruch gemäß Corona-Impf-Verordnung haben.

  • Wie man einen Impftermin buchen kann
• Terminbuchungen erleichtern die Impforganisation. Sie können auch ohne Terminbuchung geimpft werden.
• Aus den am Ende dieser Seite aufgelisteten "zuständigen Behörden" wählen Sie bitte das für Sie am besten geeignete Impfzentrum/Impfstelle aus und buchen online oder telefonisch Ihren Termin.
• Ein für Sie gebuchter Termin kann nicht an andere Personen weitergegeben oder umgebucht werden.

  • Was Sie vor Ort erwartet
• Einlass (Terminüberprüfung und Taschenkontrolle auf gefährdende Gegenstände. Bitte tragen Sie keine Messer, Pfeffersprays o.ä. bei sich),
• die Prüfung Ihrer Anmeldung und der vorzulegenden Unterlagen,
• die Aufklärung und Impfberatung,
• die symptombezogene Untersuchung, um akute Erkrankungen oder Allergien auszuschließen,
• die Verabreichung des Impfstoffes (Bitte tragen Sie Kleidung, die Ihnen das Freimachen eines Oberarms für die Impfung erleichtert),
• die Ausstellung einer Impfdokumentation (Impfausweis) oder eines digitalen Impfzertifikats und
• die Nachsorgephase und medizinische Versorgung falls bei Ihnen Impfreaktionen auftreten
Die Impfberatung vor Ort umfasst insbesondere
• Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen der Schutzimpfung,
• die Informationen über den Eintritt und die Dauer der Schutzwirkung der Schutzimpfung,
• Hinweise zu Folge- und Auffrischungsimpfungen und
• Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Schutzimpfung

  • Was nach der Impfung nützlich ist
• Der (gelbe) Internationale Impfpass/Impfausweis/Impfbuch wird weltweit anerkannt. Lassen Sie ihre Impfungen möglichst dort eintragen.
• Eine weitere Möglichkeit, den Impfstatus nachzuweisen ist ein digitaler Impfnachweis (der gelbe Impfpass bleibt weiterhin gültig). Im Anschluss an Ihre Impfung wird Ihnen ein digitales Impfzertifikat (QR-Code) übergeben.
Sollten Sie noch kein digitales Impfzertifikat erhalten haben, können Sie dieses in einer Apotheke erzeugen lassen. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter www.mein-apothekenmanager.de .
Dieses Zertifikat können Sie über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App auf Ihr Smartphone laden, um es anstelle des Impfpasses bei sich zu tragen.
• Bis 48 Stunden nach jeder Impfung können Sie an einer Befragung zur Impfstoff-Verträglichkeit teilnehmen.

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigung nach CoronaImpfV
    haben:
    • Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind oder
    • Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
    • Personen, die nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bis 5 der Coronavirus-Impfverordnung in der bis zum 06.06.2021 geltenden Fassung anspruchsberechtigt waren oder
    • in der Bundesrepublik Deutschland Beschäftigte.
    Ein Berlin-Bezug oder ein Wohnsitz in Berlin ist nicht mehr erforderlich.
  • Impffähigkeit
    • Abstand zu anderen Impfungen mit Lebendimpfstoff (z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Typhus, Gelbfieber) größer als 2 Wochen. Zu Impfungen mit Totimpfstoff (z.B. gegen Influenza/Grippe) muss kein Impfabstand eingehalten werden.
    • normale Körpertemperatur (kein Fieber) zur Impfung
  • für 1. Auffrischungsimpfung (Booster):
    17.02.2022
    • Die 1. Auffrischungsimpfung ist für alle Personen ab 12 Jahren zugelassen.
    • Ihre vorherige Impfserie muss abgeschlossen sein und mindestens 3 Monate zurückliegen (Karenzzeit).
    • Beim Einmal-Impfstoff Johnson&Johnson wird eine mRNA-Nachimpfung ab 4 Wochen empfohlen.
    • Der damals gewählte Impfstoff spielt keine Rolle - die Auffrischung / Nachimpfung können Sie mit BioNTech bzw. Moderna erhalten.
    • Personen unter 30 Jahren und Schwangere/Stillende unabhängig vom Alter sollen grundsätzlich mit dem BioNTech-Impfstoff geimpft werden. Dies gilt auch, wenn vorhergehende Impfungen nicht mit BioNTech durchgeführt wurden.
    • Auffrischungsimpfungen im Impfzentrum sind nur mit Termin möglich. Andere Impfstellen können auch ohne Terminbuchung arbeiten (siehe "zuständige Stellen").
  • für 2. Auffrischungsimpfung
    22.08.2022:
    Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Personen ab 60 Jahren, für Personen ab 5 Jahren mit erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung sowie für Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patienten- und Bewohnerkontakt).
    • Die 2. Auffrischimpfung soll frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. In begründeten Einzelfällen ist auch ein Abstand von 4 Monaten möglich.
    • Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
  • Termin zur Impfung
    Impfzentren:
    • Für Erst- und Zweitimpfungen in Impfzentren wird ein personengebundener Termin empfohlen. Ein gebuchter Termin kann weder umgeschrieben noch "in Vertretung" an eine andere Person weitergegeben werden.
    • Für eine Auffrischungsimpfung im Impfzentrum ist eine Terminbuchung unbedingt erforderlich.
    • Es ist kein Einladungsschreiben erforderlich.
    (andere) Impfstellen:
    • Die Betreiber entscheiden selbst, ob eine Terminbuchung erforderlich ist (siehe "zuständige Behörden")
  • Ohne Termin zur Impfung (Spontanimpfungen)
    Impfzentren:
    • Die Impfzentren bieten nur Erstimpfungen oder Zweitimpfungen auch ohne Termin an.
    • Für Spontanimpfungen ohne Termin zeigen die Impfzentren ihre Auslastung online an. Um Ihnen unnötige Wartezeiten vor Ort zu ersparen, informieren Sie sich bitte vor der Anreise, ob entsprechende Kontingente verfügbar sind.
    (andere) Impfstellen:

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

keine
безкоштовно

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bitte rechnen Sie mit 1 - 1,5 Stunden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus