Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin

Öffnungszeiten
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13:00 - 16:00 Uhr
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Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen
Ein/e Rechtsanwältin/anwalt kann bei bestehender Rechtsanwaltszulassung noch zusätzlich einen Antrag auf Zulassung zur/zum Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) stellen.
Voraussetzungen
-
Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen.
-
Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
-
Anforderungen an die Tätigkeit
Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
-
Fragebogen
(unter "Formulare")
Es ist ein ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen mit Lichtbild einzureichen. -
Nachweis Arbeitsvertrag
Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen.
-
Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein.
-
Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
(unter "Formulare")
Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist. -
Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.
Formulare
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Rechtsanwaltskammer Berlin
Erläuterung der Symbole
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).
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