Sachverständige HWK - Öffentliche Bestellung und Vereidigung am Standort Handwerkskammer Berlin

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sachverständige HWK - Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (m/w/d) sollen Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen der Personen Rechnung zu tragen.
Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden und wird in der Regel auf fünf Jahre befristet.
Die besondere Sachkunde auf einem oder mehreren Gebiet(en) des Handwerks hat der Bewerber (m/w/d) zur Überzeugung der HWK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen.
Sachverständige aus anderen EU-/EWR-Staaten:
Als Sachverständiger oder Sachverständige mit Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Staaten können Sie unter folgenden Voraussetzungen öffentlich bestellt werden:
- Sie sind in einem dieser Staaten zur Ausübung von Sachverständigentätigkeiten berechtigt. (Die Sachverständigentätigkeiten muss dort Personen vorbehalten sein, die für dieses Sachgebiet eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.)
- Sie sind zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger oder Sachverständige tätig gewesen und verfügen nachweislich über besondere Sachkunde.
Voraussetzungen
-
öffentliches Bedürfnis
Es muss ein öffentliches Bedürfnis für eine öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem betreffenden Sachgebiet der Wirtschaft gegeben sein. Das Vorliegen des öffentlichen Bedürfnisses wird seitens der HWK Berlin geprüft.
-
besondere Sachkunde
Die besondere Sachkunde auf dem betreffenden Sachgebiet hat der Bewerber zur Überzeugung der HWK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich.
-
persönliche Eignung
Die persönliche Eignung des Bewerbers muss gewährleistet sein. Dies setzt voraus, dass ein Bewerber nicht nur aufgrund persönlicher Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben, sondern diese Anforderung unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit auch erfüllen kann.
-
rechtmäßig Ausübung des Handwerks in Berlin
Als Bewerber/in müssen Sie zur rechtmäßigen Ausübung des Handwerks in Berlin berechtigt sein und die dafür in ihrer Person liegenden erforderlichen Eintragungsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen dafür in die Handwerksrolle Berlin bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe rechtmäßig eingetragen sein. Zum Beispiel als:
- 1.a) Inhaber/-in oder
- 1.b) persönlich haftende/r Gesellschafter/-in einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) bzw.
- 1.c) Geschäftsführer/-in oder Vorstand einer juristischen Person
- 2.) als Betriebsleiter/-in in die Handwerksrolle eingetragen sein
- 3.) als Arbeitnehmer/-in in einem Handwerksbetrieb tätig sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf öffentliche Bestellung von Sachverständigen (HWK)
Den Antrag können Interessenten, die über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen verfügen (vgl. Rechtsgrundlagen - § 2 der Sachverständigenordnung HWK Berlin) bei der HWK Berlin stellen.
-
Lebenslauf
tabellarischer Lebenslauf
-
Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise
Unterlagen über die erforderlichen überdurchschnittlichen Fachkenntnisse bzw. Sachkundenachweise, z.B. Meisterbrief, ggf. weitere Nachweise von erfolgten Schulungen, Weiterbildungen
-
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde benötigt.
Den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde können Sie als Privatperson mit Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich ohne vorherige Terminvereinbarung während der Sprechzeiten beantragt werden.
Juristische Personen mit Betriebssitz in Berlin beantragen diesen bei ihrem zuständigen Ordnungsamt.
Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (auch behördliches Führungszeugnis) benötigt. Das behördliche Führungszeugnis kann bei Wohnsitz/Meldung in Berlin bei jedem der Berliner Bürgerämter persönlich ohne vorherige Terminvereinbarung während der Sprechzeiten beantragt werden.
Das Bundesministerium für Justiz bietet zudem eine Beantragung im Onlineverfahren an. (siehe "Weiterführende Informationen") -
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Nachweis der Betriebsleiterfunktion in einem bei der HWK eingetragenen Unternehmen
Die Eintragung sollte seit mindestens 5 Jahren bestehen.
-
Teilnahmebescheinigung über den Besuch geeigneter Sachverständigenseminare
Nachweis über die Schulung in den Grundlagen des Sachverständigenwesens, z.B. zu Themen wie: Wie wird ein Ortstermin abgehalten? Wie schreibt man ein Gutachten? Wie rechnet man gegenüber dem Gericht ab?
Geeignet Angebot finden Sie z.B. bei der Akademie des Handwerks
oder dem Institut für Sachverständigenwesen IFS -
Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.
-
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse über die ordnungsgemäße Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die beschäftigten Arbeitnehmer.
-
Arbeitsproben
Zum Nachweis der theoretischen und praktischen Kenntnisse weisen Sie bitte mindestens 3 auf das Bestellungsgebiet bezogene Gutachten nach.
Formulare
- Antrag auf öffentliche Bestellung von Sachverständigen (HWK) - bei der HWK zu bestellen
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen bis zu 18 Monate.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Handwerkskammern sind nicht generell zur Vereidigung von Sachverständigen ermächtigt, sondern bestellen Sachverständige, die sich zu Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkern äußern sollen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bestellung immer nur für die Handwerke (oder Gewerbe) möglich sind, mit denen Sie in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Die Niederlassung als Sachverständige/-r muss im Kammerbezirk Berlin sein, oder falls eine solche nicht besteht, muss der Hauptwohnsitz im Kammerbezirk Berlin sein.
Weitere Sprachen
Kontakt
Handwerkskammer Berlin
Nahverkehr
U-Bahn U-Bahn Linie 7 bis "Mehringdamm"
U-Bahn U-Bahn Linie 6 bis "Mehringdamm"
U-Bahn U-Bahn Linie 1 bis "Hallesches Tor"