Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf am Standort LEA, Keplerstr.

Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2, 10589 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: 90269-4000
- Fax: 90269-4099
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- S41
- S42
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- U7
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- U7
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- Bus
-
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- N7
- M27
-
0.2km
Keplerstr.
- M27
- N7
-
0.1km
U Mierendorffplatz
- Regionalbahn
-
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE4
- RE8
-
0.5km
S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte möglich (VISA, Mastercard und Maestro).
- Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation in einem nicht reglementierten Beruf
Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten und haben auch bereits ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz?
Aber Ihre Berufs-Qualifikation konnte von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden, weil noch praktische Defizite bestehen?
Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck erteilt, in Deutschland in Ihrem Beruf zu arbeiten, um so praktische Defizite ausgleichen zu können und von der zuständigen Stelle die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufs-Abschlusses bestätigt zu bekommen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags, maximal aber für bis zu 2 Jahre erteilt.
Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.
Aber Ihre Berufs-Qualifikation konnte von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden, weil noch praktische Defizite bestehen?
Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu dem Zweck erteilt, in Deutschland in Ihrem Beruf zu arbeiten, um so praktische Defizite ausgleichen zu können und von der zuständigen Stelle die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufs-Abschlusses bestätigt zu bekommen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer Ihres Arbeitsvertrags, maximal aber für bis zu 2 Jahre erteilt.
Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme kann Ihnen eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.
Voraussetzungen
-
Ihre Berufs-Qualifikation ist noch nicht anerkannt
Die für die Anerkennung Ihrer Berufs-Qualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid (sogenannter Defizit-Bescheid) festgestellt, dass schwerpunktmäßig Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis fehlen. - Konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz
-
Gesicherter Lebensunterhalt
Für die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, Miete und Krankenversicherung müssen Sie über eigene Mittel von monatlich 996,60 Euro verfügen können. (aktueller Wert für das Jahr 2023). -
Hinreichende Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A 2 des GER
Siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“ - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
-
Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
In dem Bescheid muss eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation zu einem deutschen Berufs-Abschluss festgestellt worden sein. -
Arbeitsvertrag
Es genügt auch ein konkretes Arbeitsplatz-Angebot mit einem Entwurf eines Arbeitsvertrages. -
Nachweis, dass die Beschäftigung die vorliegenden praktischen Defizite ausgleichen wird
Nachweis möglich durch
- eine Klausel im Arbeitsvertrag, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, den Ausgleich der festgestellten wesentlichen Defizite während der Beschäftigung zu ermöglichen oder
- die Vorlage eines Weiterbildungsplans
-
Für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: weitere Formulare (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber)
- Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Formular "Zusatzblatt A zum Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
- Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
-
Nachweis zum Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt soll durch Einkommen aus der Beschäftigung gesichert werden. -
Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
-
Nachweis über Ihren Wohnsitz
zum Beispiel durch
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Melde-Bestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeber-Bestätigung),
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Zusatzblatt A zum Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme