Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin

Öffnungszeiten
und
13:00 - 16:00 Uhr
und
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und
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und
13:00 - 16:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung
Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Voraussetzungen
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Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen.
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Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
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Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
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Kanzleisitz in Berlin
Nach einer erfolgten Kanzleisitzverlegung befindet sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin.
Erforderliche Unterlagen
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Personalbogen
Es ist ein ausgefüllter und unterschriebener Personalbogen (Vordruck) mit Lichtbild einzureichen.
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Nachweis der Geburtsurkunde
Es ist eine Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
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Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.
Kontakt
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Rechtsanwaltskammer Berlin
Erläuterung der Symbole
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).
Nahverkehr
- S-Bahn
-
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0.3km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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0.3km
S+U Jannowitzbrücke
- U-Bahn
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0.1km
U Klosterstr.
- U2
-
0.3km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
0.5km
S+U Alexanderplatz [U5]
- U5
-
0.1km
U Klosterstr.
- Bus
-
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0.2km
Berlin, Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
-
0.3km
Berlin, Littenstr.
- 248
- 300
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0.3km
Berlin, Jüdenstr.
- 248
- 300
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0.3km
S+U Jannowitzbrücke
- N60
- N65
- N8
- 300
- N40
-
0.3km
S+U Alexanderpl./Grunerstr. [Alexanderstr.]
- 248
- 300
-
0.4km
S+U Alexanderpl./Grunerstr. [Grunerstr.]
- 248
- 300
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0.2km
Berlin, Alexanderstr.
- Tram
-
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0.5km
S+U Alexanderplatz Bhf/Gontardstr.
- M4
- M5
- M6
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0.5km
S+U Alexanderplatz Bhf/Gontardstr.