Mietendeckel - Durchsetzung der Auskunftspflicht einer Vermieterin oder eines Vermieters am Standort Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte nutzen Sie für die Dienstleistungen "Mietendeckel" das Online-Verfahren.
Für Rückfragen zu diesen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die gesonderte E-Mail-Adresse: Mietendeckel@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Sonstige Hinweise zum Standort
(vom 31.08.2020)
Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt vorerst bis auf weiteres folgendes:
Wohngeld / BuT
Die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe Wohngeld/BuT sind für Sie wie folgt telefonisch unter den Rufnummern (030) 90293-6247 oder (030) 90293-6221 erreichbar:
Montag, Dienstag: 9:00 bis 11:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.
Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein.
Zweckentfremdung
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein.
Mietendeckel
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an mietendeckel@ba-mh.berlin.de ein.
Mietendeckel - Durchsetzung der Auskunftspflicht einer Vermieterin oder eines Vermieters
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Mietendeckel und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die maßgeblichen Umstände zur Berechnung der Mietobergrenze zu erteilen. Auch die Höhe der Stichtagsmiete am 18.06.2019 hat Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter auf Verlangen mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, können Sie diesen Verstoß bei Ihrem bezirklichen Wohnungsamt melden oder sich an eine bezirkliche Mieterberatung wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Wenn Sie sich beim Wohnungsamt melden, wird dieses Kontakt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter aufnehmen. Ohne Zustimmung wird das Wohnungsamt nicht tätig.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Mietvertrag / Anbahnung eines Mietvertrags
Sie sind Mieterin oder Mieter von Wohnraum und haben einen Mietvertrag oder beabsichtigen eine Wohnung zu mieten.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirkes, in dem Ihre Wohnung liegt.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.8km
S Raoul-Wallenberg-Str.
- S7
-
0.2km
S Mehrower Allee
- Bus
-
-
0.2km
S Mehrower Allee
- 197
- X69
-
0.4km
Berlin, Walter-Felsenstein-Str.
- 154
-
0.2km
S Mehrower Allee
- Tram
-
-
1km
Berlin, Max-Herrmann-Str.
- 16
- M8
-
1km
Berlin, Bürgerpark Marzahn
- 16
- M8
-
1km
Berlin, Max-Herrmann-Str.
- Regionalbahn
-
-
1.8km
S Ahrensfelde Bhf
- RB25
-
1.8km
S Ahrensfelde Bhf