Der Standort befindet sich in Haus 3.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Wer am Stichtag 18. Juni 2019 in einer Wohnung wohnte und jetzt immer noch in dieser Wohnung wohnt, dessen Miete wird auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.
Mit Inkrafttreten des Mietendeckels ist es grundsätzlich verboten, eine höhere Miete als die Stichtagsmiete vom 18.06.2019 zu fordern.
Sie können von Ihrem bezirkliche Wohnungsamt prüfen lassen, ob Ihre Miete rechtmäßig ist. Dazu nimmt das Wohnungsamt auch Kontakt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter auf. Dieser Kontaktaufnahme müssen Sie zustimmen. Ohne Zustimmung wird das Wohungsamt nicht tätig.
Ausnahmen: Einige Mietverhältnisse werden vom Wohnungsamt nicht geprüft, weil sie zu den gesetzlichen Ausnahmen vom MietenWoG Bln gehören. Ihre Wohnung fällt unter diese Ausnahme, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind:
1. von Wohnraum des öffentlich geförderten Wohnungsbaus,
2. von Wohnraum, für den Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung gewährt wurden und der einer Mietpreisbindung unterliegt,
3. von Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig wurde oder im Einzelfall sonst dauerhaft unbewohnbarer und unbewohnter ehemaliger Wohnraum, der mit einem dem Neubau entsprechenden Aufwand zu Wohnzwecken wiederhergestellt wird,
4. von Wohnraum in einem Wohnheim oder
5. von Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege zur Überlassung an Personen mit dringendem Wohnbedarf, mit Pflege- oder Teilhabebedarf mietet oder vermietet.
Für Wohnraum nach den Nummern 1 - 5 gilt das Gesetz zum Mietendeckel nicht.
Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirkes, in dem Ihre Wohnung liegt.
Bezirksamt Neukölln
Amt für Bürgerdienste