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Mietendeckel - Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe am Standort Amt für Bürgerdienste
Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten
Montag
10:00-14:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Dienstag
10:00-14:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Mittwoch
10:00-14:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Donnerstag
10:00-14:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Freitag
10:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Standort befindet sich in Haus 3.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Mietendeckel - Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe
- 15.04.2021
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig sind.
Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
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Wer am Stichtag 18. Juni 2019 in einer Wohnung wohnte und jetzt immer noch in dieser Wohnung wohnt, dessen Miete wird auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.
Mit Inkrafttreten des Mietendeckels ist es grundsätzlich verboten, eine höhere Miete als die Stichtagsmiete vom 18.06.2019 zu fordern.
Sie können von Ihrem bezirkliche Wohnungsamt prüfen lassen, ob Ihre Miete rechtmäßig ist. Dazu nimmt das Wohnungsamt auch Kontakt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter auf. Dieser Kontaktaufnahme müssen Sie zustimmen. Ohne Zustimmung wird das Wohungsamt nicht tätig.
Ausnahmen: Einige Mietverhältnisse werden vom Wohnungsamt nicht geprüft, weil sie zu den gesetzlichen Ausnahmen vom MietenWoG Bln gehören. Ihre Wohnung fällt unter diese Ausnahme, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind:
1. von Wohnraum des öffentlich geförderten Wohnungsbaus,
2. von Wohnraum, für den Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung gewährt wurden und der einer Mietpreisbindung unterliegt,
3. von Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig wurde oder im Einzelfall sonst dauerhaft unbewohnbarer und unbewohnter ehemaliger Wohnraum, der mit einem dem Neubau entsprechenden Aufwand zu Wohnzwecken wiederhergestellt wird,
4. von Wohnraum in einem Wohnheim oder
5. von Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege zur Überlassung an Personen mit dringendem Wohnbedarf, mit Pflege- oder Teilhabebedarf mietet oder vermietet.
Für Wohnraum nach den Nummern 1 - 5 gilt das Gesetz zum Mietendeckel nicht.
Voraussetzungen
-
Mietvertrag
Sie sind Mieterin oder Mieter von Wohnraum und haben einen Mietvertrag.
Erforderliche Unterlagen
-
Miethöhenrelevante Seiten des Mietvertrages
Alle Seiten des Mietvertrages mit Angaben zu
- Vermieterin oder Vermieter
- Wohnungsgröße
- Miethöhe
-
Nachweis der geforderten Miete am 18.06.2019
Nachweis der geforderten Miete am 18.06.2019 (z.B. letztes Mieterhöhungsschreiben vor dem Stichtag)
-
Nachweis der geforderten Miete nach dem 18.06.2019
Das letzte Schreiben der Vermieterin oder des Vermieters nach dem 18.06.2019, in dem eine höhere Miete gefordert wurde.
-
Informationen der Vermieterin oder des Vermieters zur Miethöhe
Alle Informationen, die Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter zur Berechnung der Miete zur Verfügung gestellt hat.
Formulare
Gebühren
keine
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirkes, in dem Ihre Wohnung liegt.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Amt für Bürgerdienste
Postanschrift
12040 Berlin
Tel.:
(030) 90239-1590
Fax:
(030) 90239-3744
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Blaschkoallee
- U7
-
0.9km
U Parchimer Allee
- U7
-
0.2km
U Blaschkoallee
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Riesestraße
- 170
-
0.2km
U Blaschkoallee
- 170
-
0.4km
Berlin, Buschkrug
- 171
- 170
- N7
-
0.1km
Berlin, Riesestraße