Mietendeckel - Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe am Standort Wohnungsamt Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeitet das Wohnungsamt derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb.
Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Dazu zählen die Steuerung des Zugangs zu unseren Bürgerämtern, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten, ebenso wie die schriftliche Beantragung von Leistungen, wo dies rechtlich möglich ist.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-und Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Es gelten daher folgende weitere Regelungen:
- Anträge sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Bitte verzichten Sie derzeit auf ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt zur Abgabe von Anträgen/Unterlagen. Gerne nutzen Sie auch den Briefkasten am Dienstgebäude.
- Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
- Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.
- Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit derzeit eingeschränkt ist und sich die Bearbeitungszeiten aufgrund der Pandemielage verlängern können.
- Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Anträge sind bitte per Post zu übersenden. Im Ausnahmefall kann die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Mietendeckel - Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe
Wer am Stichtag 18. Juni 2019 in einer Wohnung wohnte und jetzt immer noch in dieser Wohnung wohnt, dessen Miete wird auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.
Mit Inkrafttreten des Mietendeckels ist es grundsätzlich verboten, eine höhere Miete als die Stichtagsmiete vom 18.06.2019 zu fordern.
Sie können von Ihrem bezirkliche Wohnungsamt prüfen lassen, ob Ihre Miete rechtmäßig ist. Dazu nimmt das Wohnungsamt auch Kontakt mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter auf. Dieser Kontaktaufnahme müssen Sie zustimmen. Ohne Zustimmung wird das Wohungsamt nicht tätig.
Ausnahmen: Einige Mietverhältnisse werden vom Wohnungsamt nicht geprüft, weil sie zu den gesetzlichen Ausnahmen vom MietenWoG Bln gehören. Ihre Wohnung fällt unter diese Ausnahme, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind:
1. von Wohnraum des öffentlich geförderten Wohnungsbaus,
2. von Wohnraum, für den Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung gewährt wurden und der einer Mietpreisbindung unterliegt,
3. von Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig wurde oder im Einzelfall sonst dauerhaft unbewohnbarer und unbewohnter ehemaliger Wohnraum, der mit einem dem Neubau entsprechenden Aufwand zu Wohnzwecken wiederhergestellt wird,
4. von Wohnraum in einem Wohnheim oder
5. von Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege zur Überlassung an Personen mit dringendem Wohnbedarf, mit Pflege- oder Teilhabebedarf mietet oder vermietet.
Für Wohnraum nach den Nummern 1 - 5 gilt das Gesetz zum Mietendeckel nicht.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Mietvertrag
Sie sind Mieterin oder Mieter von Wohnraum und haben einen Mietvertrag.
Erforderliche Unterlagen
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Miethöhenrelevante Seiten des Mietvertrages
Alle Seiten des Mietvertrages mit Angaben zu
- Vermieterin oder Vermieter
- Wohnungsgröße
- Miethöhe
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Nachweis der geforderten Miete am 18.06.2019
Nachweis der geforderten Miete am 18.06.2019 (z.B. letztes Mieterhöhungsschreiben vor dem Stichtag)
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Nachweis der geforderten Miete nach dem 18.06.2019
Das letzte Schreiben der Vermieterin oder des Vermieters nach dem 18.06.2019, in dem eine höhere Miete gefordert wurde.
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Informationen der Vermieterin oder des Vermieters zur Miethöhe
Alle Informationen, die Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter zur Berechnung der Miete zur Verfügung gestellt hat.
Formulare
Gebühren
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist in der Regel das Wohnungsamt des Bezirkes, in dem Ihre Wohnung liegt.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Wohnungsamt Lichtenberg
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn Hohenschönhausen S 75
Bus 154,197,256,893, X54
Tram S-Bahn Hohenschönhausen
Tram M 4, M 17