Wartungsarbeiten 30.08.2024 18.00 Uhr - 02.09.2024 06.00 Uhr
Zur Gewährleistung eines stabilen IT-Betriebs werden halbjährlich systemübergreifende Wartungsarbeiten durchgeführt. Währenddessen sind einige Online-Services nicht durchgehend verfügbar
[mbb]
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren am Standort Amtsgericht Kreuzberg -Familiengericht-
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Kontakt
- Amtsgericht Kreuzberg
- Amtsgericht Kreuzberg -Familiengericht-
- Hallesches Ufer 62 , 10963 Berlin
- Tel.: (030) 90175-0
- Fax: (030) 90175-711
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Freitag
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Informations- und Rechtsantragsstelle
(auch Beratungshilfeangelegenheiten):
Montag bis Mittwoch
09.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 bis 13.00 Uhr und (bevorzugt für Berufstätige) 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 13.00 Uhr
(auch Beratungshilfeangelegenheiten):
Montag bis Mittwoch
09.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag
09.00 bis 13.00 Uhr und (bevorzugt für Berufstätige) 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
09.00 bis 13.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- S-Bhf. Anhalter Bahnhof: M29 und M41
- S-Bahn
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- Anhalter Bahnhof: S1, S2 und S25
- U-Bahn
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- Möckernbrücke: U1, U3, U7
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren
Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
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Beauftragung mit einer Übersetzung
Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.
Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. -
Nachweise über sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
den Stadtbezirk Tempelhof. Nur in Verfahren die vor dem Amtsgericht Tempelhof.Kreuzberg geführt werden bzw. wurden.