Online - Halterauskunft zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist nicht barrierefrei
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Nahverkehr

Bus
  • Jüterboger Straße: 104, 248
Ubahn
  • U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Online - Halterauskunft zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger beantragen

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.

Der Service der Online-Halterauskunft steht vorerst nur Privatpersonen oder Firmen (juristische Personen) zur Verfügung. Behörden und Versicherungsunternehmen bitten wir, weiterhin einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende KFZ-Zulassungsbehörde.

Voraussetzungen

  • Auskünfte für Berliner Fahrzeuge
    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Berliner Fahrzeuge und nur in bestimmten Fällen möglich.

    Auskunftsgründe sind:
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
    • Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
    • Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
    • Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
    • Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen

    Trifft keiner der vorgegebenen Auskunftsgründe zu, kann die Auskunft nicht online beantragt werden. Vielmehr ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft unter Darlegung der in § 39 Abs. 1 StVG genannten Gründe bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Kfz-Zulassungsbehörde - III B -), 13048 Berlin, zu stellen.
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
    Kreditkartenzahlungen mit Visa oder Mastercard werden akzeptiert. Andere Karten werden nicht unterstützt. Giropay wird nicht von allen Banken angeboten. Bitte prüfen Sie ggf., ob ihre Bank diesen Service anbietet.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

  • 5,10 Euro: Grundgebühr pro Halteranfrage und je Kennzeichen
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.