Online - Halterauskunft zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
- Bus
-
- Jüterboger Straße: 104, 248
- Ubahn
-
- U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Online - Halterauskunft zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger beantragen
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.
Der Service der Online-Halterauskunft steht vorerst nur Privatpersonen oder Firmen (juristische Personen) zur Verfügung. Behörden und Versicherungsunternehmen bitten wir, weiterhin einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende KFZ-Zulassungsbehörde.
Der Service der Online-Halterauskunft steht vorerst nur Privatpersonen oder Firmen (juristische Personen) zur Verfügung. Behörden und Versicherungsunternehmen bitten wir, weiterhin einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende KFZ-Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
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Auskünfte für Berliner Fahrzeuge
Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Berliner Fahrzeuge und nur in bestimmten Fällen möglich.
Auskunftsgründe sind:
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
- Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
- Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen
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Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
Kreditkartenzahlungen mit Visa oder Mastercard werden akzeptiert. Andere Karten werden nicht unterstützt. Giropay wird nicht von allen Banken angeboten. Bitte prüfen Sie ggf., ob ihre Bank diesen Service anbietet.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
- 5,10 Euro: Grundgebühr pro Halteranfrage und je Kennzeichen