Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.
Der Service der Online-Halterauskunft steht vorerst nur Privatpersonen oder Firmen (juristische Personen) zur Verfügung. Behörden und Versicherungsunternehmen bitten wir, weiterhin einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende KFZ-Zulassungsbehörde.