Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)

Befindet sich die Hauptwohnung in Berlin und der Umzug erfolgt innerhalb der Stadt, so muss die Änderung Ihrer Anschrift der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I mitgeteilt werden. Die Mitteilung der Anschriftenänderung ist seit dem 01.10.2019 online möglich. Hier stellt Ihnen die Zulassungsbehörde Berlin ein Online-Portal zur Verfügung.

Achtung:
War das Fahrzeug bisher in einen anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Berlin zugelassen werden, verwenden Sie bitte die Dienstleistung "Online-Umschreibung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers" (unter "Weiterführende Informationen").

Bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mitgeführt werden muss und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen ist. Wird die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 48 Nr. 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 6 FZV dar. Eine im Rahmen der internetbasierten Dienstleistung entwertete ZB I ist kein gültiges Dokument (§ 11 Abs. 1 und § 15d Abs. 2 S. 3 FZV).

Die neu ausgestellten Zulassungsdokumente werden Ihnen postalisch an die neue Anschrift übersandt.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin (für juristische Personen ist die Online-Dienstleistung vorerst nicht möglich)
  • Die Änderung der Meldeadresse muss vorab beim Bürgeramt erfolgt sein
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • Besitz eines Personaldokumentes
    Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen.

Gebühren

  • 14,51 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Die Postlaufzeiten werden mit drei Tagen berechnet, so dass Sie nach Antragstellung in den nächsten sieben Tagen mit einer Zustellung rechnen können. Die Adressänderung ist am dritten Tag nach dem Versand wirksam.

Bei überdurchschnittlich hohem Antragseingang kann es zu einer Verzögerung von 1 – 2 Werktagen kommen. Sofern Sie nach spätestens 14 Tagen keine Zustellung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kfz-Zulassungsbehörde auf.

Für Sie zuständig

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