Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Firmenkunden ohne Bezug zum Kfz-Gewerbe und mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an den Sammelschalter. Zulassungsdienste und Händler wenden sich generell dort hin.
Aufgrund von kurzfristig erforderlich gewordenen Baumaßnahmen steht der Parkplatz der Zulassungsbehörde in Berlin-Kreuzberg bis auf Weiteres für den Kundenverkehr nicht zur Verfügung. Der Zutritt zum Gelände ist daher nur über Ausfahrt möglich.
Um Verständnis wird gebeten.
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Mit der 3. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist es als Privatperson ab dem 01.10.2019 möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen. Es ist auch möglich, ein gebrauchtes Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen war, über diese Dienstleistung erstmalig zuzulassen.
Sie können die Zulassung bequem von zu Hause vornehmen und bekommen alle Unterlagen nach erfolgter Zulassung von uns zugeschickt.
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.
Eine Online-Neuzulassung ist nicht möglich:
• wenn es zum Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode gibt (ausgestellt nach dem 31.12.2017).
• wenn eine Zulassung im Mehrstufenverfahren vorgenommen werden soll.
• wenn eine Zulassung im Zusammenhang mit einem Gutachten / einer technischen Änderung erfolgen soll.
• wenn die technischen Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können, weil diese nicht in der Datenbank hinterlegt worden sind.
• wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommt, oder dort bereits zugelassen war.
Hinweis: Eine Feinstaubplakette muss gesondert beantragt werden.
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
Erläuterung der Symbole
Bedingt rollstuhlgeeigneter Zugang zum Dienstgebäude über den Haupteingang Jüterboger Straße möglich.
U-Bahn U Platz der Luftbrücke: U6
U-Bahn U Gneisenaustraße: U7
Bus Jüterboger Straße: 104, 248
Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
Online - Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Online - Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Halterwechsel beantragen
Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel