Online - Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Nahverkehr
- Bus
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- Jüterboger Straße: 104, 248
- Ubahn
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- U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- U7
-
0.7km
U Südstern
- U7
-
0.8km
U Platz der Luftbrücke
- U6
-
0.6km
U Gneisenaustr.
- Bus
-
-
0.2km
Jüterboger Str.
- 248
-
0.4km
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
0.4km
Golßener Str.
- M43
-
0.4km
Marheinekeplatz
- 248
-
0.5km
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
0.2km
Jüterboger Str.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Online - Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers
Sie können die Zulassung bequem von zu Hause vornehmen und bekommen alle Unterlagen nach erfolgter Zulassung von uns zugeschickt.
Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen inklusive des Gebührenbescheides an die antragstellende Person. Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.
Eine Online-Neuzulassung ist nicht möglich:
• wenn es zum Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode gibt.
• wenn eine Zulassung im Mehrstufenverfahren vorgenommen werden soll.
• wenn eine Zulassung im Zusammenhang mit einem Gutachten / einer technischen Änderung erfolgen soll.
• wenn die technischen Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können, weil diese nicht in der Datenbank hinterlegt worden sind.
• wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommt, oder dort bereits zugelassen war.
Hinweis: Eine Feinstaubplakette muss gesondert beantragt werden.
Voraussetzungen
- Besitz eines fabrikneuen oder Gebrauchtfahrzeugs, dass bisher nicht zugelassen wurde
- Die antragstellende Person ist eine natürliche Person mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin und verfügt über ein Bankkonto für den Einzug der Kfz-Steuer (für juristische Personen ist die Online-Dienstleistung vorerst nicht möglich)
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System
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internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer
Hinweis:
eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss im Nachgang bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden - Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände beim Land Berlin bestehen
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
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Besitz eines Personaldokumentes
Sie müssen im Rahmen der Antragstellung ihr Personaldokument als Scan oder Foto hochladen. -
Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
Die Halterdaten (Daten auf dem Personalausweis) dürfen nicht von den eVB-Daten abweichen, es sei denn, ein abweichender Halter ist durch den Versicherer erlaubt.
Formulare
Gebühren
- 37,32 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz (Kfz-ZVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Nach der abschließenden Bearbeitung des elektronischen Antrags in der KFZ-Zulassungsbehörde erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Die Unterlagen erhalten Sie mittels Zustellungsurkunden. Die Postlaufzeiten werden mit drei Tagen berechnet, so dass Sie nach Antragstellung in den nächsten sieben Tagen mit einer Zustellung rechnen können. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen.
Bei überdurchschnittlich hohem Antragseingang kann es zu einer Verzögerung von 1 – 2 Werktagen kommen. Sofern Sie nach spätestens 14 Tagen keine Zustellung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kfz-Zulassungsbehörde auf.
Weiterführende Informationen
- Auführliche Anleitungen zur Durchführung von Online-Zulassungen
- FAQ i-KFZ / internetbasierte Anträge (Online-Zulassung)
- Informationen und Download der AusweisApp2
- Informationen des Zolls zu Steuervergünstigungen / Steuerbefreiungen
- Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Online - Feinstaubplakette beantragen
Download
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- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges
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