Übersetzer/in - Ermächtigung beantragen at the location Single Point of Contact

Opening hours
Payment options
Payment is not provided.
Übersetzer/in - Ermächtigung beantragen
Sie können als Übersetzer/in ermächtigt werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen gefertigten Übersetzung einer Urkunde zu bescheinigen, wenn Sie im Inland eine Prüfung für Übersetzer/innen eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule oder im Ausland eine von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Übersetzerprüfung bestanden haben und die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen.
Als ermächtigte/r Übersetzer/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines ermächtigten Übersetzers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.
Online processing
Prerequisites
-
Fachliche Eignung
Nachweis einer im Inland abgelegten Übersetzerprüfung eines staatlichen Prüfungsamtes oder einer Hochschule oder einer von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Übersetzerprüfung im Ausland
-
Persönliche Eignung
Persönliche Zuverlässigkeit und Bereitschaft und Fähigkeit, den Berliner Gerichten und Notaren auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen
Documents required
-
Antrag
Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache, in der Sie als Übersetzer/in ermächtigt werden möchten
-
Personaldokument
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
-
Lebenslauf
Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
-
Zeugnisse
Nachweis einer erfolgreichen Prüfung als Übersetzer/in eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule im Inland oder einer im Ausland bestandenen und als gleichwertig anerkannten Prüfung
-
Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltstitel, der zur dauerhaften Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (nur bei Antragstellern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU sind)
Fees
- 40,00 Euro Mindestgebühr
- 120,00 bis 160,00 Euro insgesamt (in der Regel)
Legal basis
More information
- Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in und für die Ermächtigung als Übersetzer/in in Berlin
- Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer
- Dolmetscher/in und Übersetzer/in - aus anderen EU- oder EWR-Staaten ins Verzeichnis beeidigter Dolmetscher eintragen
- Dolmetscher/in und Übersetzer/in - aus einem anderem Bundesland ins Verzeichnis beeidigter Dolmetscher eintragen
Responsible authority
Über die Ermächtigung von Übersetzern, die Ihre Leistungen dauerhaft oder vorübergehend im Land Berlin erbringen wollen, entscheidet zentral das Landgericht Berlin.
Other languages
Contact
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Single Point of Contact
Public transportation
S-Bahn Insbrucker Platz: S42, S41, S46, about 10 minutes walk
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4, about 3 minutes walk
Bus Rathaus Schöneberg: 104, M46, about 3 minutes walk