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Übersetzer/in - Ermächtigung beantragen am Standort Single Point of Contact

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- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Single Point of Contact
- Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 9013-7555
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- E-mail: ea@senweb.berlin.de
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- Rathaus Schöneberg: U4, about 3 minutes walk
Payment options
Payment is not provided.
Dienstleistungsbeschreibung
Übersetzer/in - Ermächtigung beantragen
Sie können als Übersetzer/in ermächtigt werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen gefertigten Übersetzung einer Urkunde zu bescheinigen, wenn Sie im Inland eine Prüfung für Übersetzer/innen eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule oder im Ausland eine von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Übersetzerprüfung bestanden haben und die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen.
Als ermächtigte/r Übersetzer/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines ermächtigten Übersetzers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.
Als ermächtigte/r Übersetzer/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines ermächtigten Übersetzers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.
Prerequisites
-
Fachliche Eignung
Nachweis einer im Inland abgelegten Übersetzerprüfung eines staatlichen Prüfungsamtes oder einer Hochschule oder einer von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Übersetzerprüfung im Ausland -
Persönliche Eignung
Persönliche Zuverlässigkeit und Bereitschaft und Fähigkeit, den Berliner Gerichten und Notaren auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen
Documents required
-
Antrag
Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache, in der Sie als Übersetzer/in ermächtigt werden möchten -
Personaldokument
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses -
Lebenslauf
Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto -
Zeugnisse
Nachweis einer erfolgreichen Prüfung als Übersetzer/in eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule im Inland oder einer im Ausland bestandenen und als gleichwertig anerkannten Prüfung -
Niederlassungserlaubnis
(nur bei Antragstellern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU sind)
Aufenthaltstitel, der zur dauerhaften Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt
Fees
- 40,00 Euro Mindestgebühr
- 120,00 bis 160,00 Euro insgesamt (in der Regel)
Legal basis
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 142 Absatz 3
- (Außer Kraft) Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG)
- (Außer Kraft) Verordnung zur Regelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern (DolmV BE)
- Justizverwaltungskostengesetz Berlin (JVKostG Bln) Nr. 4 der Anlage zu § 1 Absatz 2
More information
Hinweise zur Zuständigkeit
Über die Ermächtigung von Übersetzern, die Ihre Leistungen dauerhaft oder vorübergehend im Land Berlin erbringen wollen, entscheidet zentral das Landgericht Berlin.