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Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung beantragen am Standort Single Point of Contact

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- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Single Point of Contact
- Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 9013-7555
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- Rathaus Schöneberg: U4, about 3 minutes walk
Payment options
Payment is not provided.
Dienstleistungsbeschreibung
Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung beantragen
Sie können als Dolmetscher/in auf Antrag allgemein beeidigt werden, wenn Sie im Inland eine Prüfung für Dolmetscher/innen eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule oder im Ausland eine von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Dolmetscherprüfung bestanden haben, eine praktische Tätigkeit als Dolmetscher/in nachweisen und die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen.
Als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines allgemein beeidigten Dolmetschers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.
Als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines allgemein beeidigten Dolmetschers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.
Prerequisites
-
Fachliche Eignung
Nachweis einer im Inland abgelegten Dolmetscherprüfung eines staatlichen Prüfungsamtes oder einer Hochschule oder einer von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Dolmetscherprüfung im Ausland -
Persönliche Eignung
Persönliche Zuverlässigkeit und Bereitschaft und Fähigkeit, den Berliner Gerichten und Notaren auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen -
Praktische Dolmetschertätigkeit
Nachweis einer praktischen Tätigkeit als Dolmetscher/in
Documents required
-
Antrag
Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache(n), in der Sie als Dolmetscher/in allgemein beeidigt werden möchten -
Personaldokument
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses -
Lebenslauf
Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto -
Zeugnisse
Nachweis einer erfolgreichen Prüfung als Dolmetscher/in eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule im Inland oder einer im Ausland bestandenen und als gleichwertig anerkannten Prüfung -
Arbeitsreferenzen
Vorlage von mindestens fünf Referenzen für die praktische Dolmetschertätigkeit -
Freistellungsbescheinigung
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie jederzeit von anderweitigen Aufgaben freigestellt werden, wenn Sie Gerichtstermine oder Termine bei Notaren als Dolmetscher/in wahrzunehmen haben -
Niederlassungserlaubnis
(nur bei Antragstellern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU sind)
Aufenthaltstitel, der zur dauerhaften Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt
Fees
- 40,00 Euro Mindestgebühr
- 120,00 bis 160,00 Euro insgesamt (in der Regel)
Legal basis
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 189 Absatz 2
- (außer Kraft) Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG)
- (Außer Kraft) Verordnung zur Regelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern (DolmV BE)
- Justizverwaltungskostengesetz Berlin (JVKostG Bln) Nr. 4 der Anlage zu § 1 Absatz 2
More information
Hinweise zur Zuständigkeit
Über die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, die Ihre Leistungen dauerhaft oder vorübergehend im Land Berlin erbringen wollen, entscheidet zentral das Landgericht Berlin.