Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung beantragen
Sie können als Dolmetscher/in auf Antrag allgemein beeidigt werden, wenn Sie im Inland eine Prüfung für Dolmetscher/innen eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule oder im Ausland eine von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Dolmetscherprüfung bestanden haben, eine praktische Tätigkeit als Dolmetscher/in nachweisen und die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen.
Als allgemein beeidigte/r Dolmetscher/in werden Sie in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").
Sollten Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit derjenigen eines allgemein beeidigten Dolmetschers vergleichbar ist, rechtmäßig niedergelassen sein, können Sie auf Antrag in das gemeinsame Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer eingetragen werden, wenn Sie diese Tätigkeit in Berlin vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten (vorübergehende Dienstleistungen) und die erforderlichen Angaben und Nachweise vorlegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Fachliche Eignung
Nachweis einer im Inland abgelegten Dolmetscherprüfung eines staatlichen Prüfungsamtes oder einer Hochschule oder einer von einer deutschen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Dolmetscherprüfung im Ausland -
Persönliche Eignung
Persönliche Zuverlässigkeit und Bereitschaft und Fähigkeit, den Berliner Gerichten und Notaren auf Anforderung kurzfristig zur Verfügung zu stehen -
Praktische Dolmetschertätigkeit
Nachweis einer praktischen Tätigkeit als Dolmetscher/in
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Schriftlicher Antrag unter Angabe der Sprache(n), in der Sie als Dolmetscher/in allgemein beeidigt werden möchten
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Personaldokument
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
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Lebenslauf
Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
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Zeugnisse
Nachweis einer erfolgreichen Prüfung als Dolmetscher/in eines staatlichen Prüfungsamts oder einer Hochschule im Inland oder einer im Ausland bestandenen und als gleichwertig anerkannten Prüfung
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Arbeitsreferenzen
Vorlage von mindestens fünf Referenzen für die praktische Dolmetschertätigkeit
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Freistellungsbescheinigung
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie jederzeit von anderweitigen Aufgaben freigestellt werden, wenn Sie Gerichtstermine oder Termine bei Notaren als Dolmetscher/in wahrzunehmen haben
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Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltstitel, der zur dauerhaften Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (nur bei Antragstellern, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der EU sind)
Gebühren
- 40,00 Euro Mindestgebühr
- 120,00 bis 160,00 Euro insgesamt (in der Regel)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (AGGVG)
- Verordnung zur Regelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern (DolmV BE)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 189 Absatz 2
- Justizverwaltungskostengesetz Berlin (JVKostG Bln) Nr. 4 der Anlage zu § 1 Absatz 2
Weiterführende Informationen
- Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/in und für die Ermächtigung als Übersetzer/in in Berlin
- Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer
- Dolmetscher/in und Übersetzer/in - aus anderen EU- oder EWR-Staaten ins Verzeichnis beeidigter Dolmetscher eintragen
- Dolmetscher/in und Übersetzer/in - aus einem anderem Bundesland ins Verzeichnis beeidigter Dolmetscher eintragen
Zuständige Behörden
Über die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, die Ihre Leistungen dauerhaft oder vorübergehend im Land Berlin erbringen wollen, entscheidet zentral das Landgericht Berlin.
Landgericht Berlin