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Geldwäsche - Anzeige eines Geldwäschebeauftragten für Wettvermittlungsstelle
- Sie vermitteln in Berlin Sportwetten an einen Wettveranstalter?
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich umfangreiche weitere geldwäscherechtliche Verpflichtungen bestehen, u. a. die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse für Ihr Unternehmen. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit von Ihnen verlangen, die Risikoanalyse vorzulegen. Um unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Risikoanalyse mit der Anzeige der / des Geldwäschebeauftragten zu übersenden, soweit sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt übersandt wurde.
Eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse kommt nicht in Betracht, da im Sportwettbereich erhebliche geldwäscherechtliche Risiken bestehen und diese nicht von vornherein klar erkennbar sind.
Zuständige Aufsichtsbehörde für Wettvermittlungsstellen im Sinne des § 50 Nr. 8 GwG ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Voraussetzungen
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Die Bestellung und Entpflichtung einer / eines Geldwäschebeauftragten sowie von dessen Stellvertretung ist unverzüglich unter der Angabe des jeweiligen Datums vorab anzuzeigen
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Die Geldwäschebeauftragten sind dafür qualifiziert und zuverlässig
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Die Geldwäschebeauftragten müssen ihre Tätigkeit im Inland ausüben
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Bei externer Besetzung der Funktion ist eine vertragliche Vereinbarung und die Darlegung, dass keine Untersagungsgründe vorliegen (vgl. § 6 Abs. 7 GwG) erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Übersicht über den beruflichen Werdegang
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Nachweise über die Qualifikation
Teilnahme an geldwäscherechtlichen Schulungsveranstaltungen oder Vergleichbares
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Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Für das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – II A 20 – Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, Verwendungszweck: Bestellung Geldwäschebeauftrage nach dem GwG
- nicht älter als 3 Monate
- Bei externer Besetzung der Funktion die vertragliche Vereinbarung
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Bei einer beabsichtigten Entpflichtung (Abberufung)
Es reicht die schriftliche Anzeige über die Entpflichtung aus. In diesem Fall sind keine weiteren Unterlagen erforderlich
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)