Staatsangehörigkeitsausweis - Ausstellung am Standort Einbürgerung und Staatsangehörigkeiten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Momentan keine Erstberatungstermine verfügbar
Wir bitten um Verständnis dafür, dass auf eine offene Sprechstunde verzichtet werden muss!
Sie erreichen die Staatsangehörigkeitsbehörde
Dienstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
unter der Telefonnummer: 030/90279-2553 (allgemeine Telefonsprechstunde).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Arbeitsanfalls zurzeit keine telefonische Erstberatung erfolgt.
Aufgrund des großen Interesses an Erstberatungsterminen, die uns seit Anfang März erreicht haben, sind bereits alle bis Jahresende zur Verfügung stehenden Termine ausgebucht.
Ebenfalls erreichen Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde per E-Mail unter:
einbuergerung@ba-spandau.berlin.de
Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf der Internetseite der Staatsangehörigkeitsbehörde Spandau über die aktuelle Situation zu informieren.
Das Team der Staatsangehörigkeitsbehörde
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Siehe Übersicht zur Terminvereinbarung auf der Homepage der Einbürgerung beim Bezirksamt Spandau von Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Staatsangehörigkeitsausweis - Ausstellung
Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption.
Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind.
Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Außerdem wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit zum Beispiel durch Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, Eheschließung oder Adoption wieder verloren haben könnten. Wenn Sie die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
Voraussetzungen
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Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
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Sie sind Deutsche oder Deutscher
Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind.
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Sie stellen einen Antrag
Während einer ausführlichen Beratung (Erstberatung) erhalten Sie direkt vor Ort ein Antragsformular und vereinbaren einen Termin zur Abgabe des Antrages.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis Ihrer Identität
Sie brauchen eine Geburtsurkunde oder einen gültigen Pass oder Personalausweis.
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Personenstandsurkunden
Bitte bringen Sie alle Urkunden, die Sie über Ihre deutschen Vorfahren finden können, zur Erstberatung mit:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden/Familienbücher
- Sterbeurkunden
- Ausweisdokumente
- Einbürgerungsurkunden
- andere Urkunden, aus denen auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen werden kann
Formulare
- Das Antragsformular erhalten Sie nach einer ausführlichen persönlichen Beratung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Einen Antrag können Sie nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Einbürgerung und Staatsangehörigkeiten