Staatsangehörigkeitsausweis - Ausstellung am Standort Einbürgerung und Staatsangehörigkeiten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Ab dem 01.01.2024 werden die Aufgaben im Bereich Einbürgerungen und sonstige Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nicht mehr von den Bezirksämtern, sondern zentral vom Landesamt für Einwanderung (LEA) wahrgenommen. Aufgrund dieses Zuständigkeitsübergangs werden in den Bezirken zurzeit vorrangig laufende Verfahren abgeschlossen.
Es ist davon auszugehen, dass eine Bearbeitung neuer Anträge (Stichtag: 01.01.2023) nicht mehr durch die Staatsangehörigkeitsbehörde des Bezirksamtes Spandau erfolgt.
Mit dem Übergang der Aufgaben im Bereich der Einbürgerung an das Landesamt für Einbürgerung besteht die Möglichkeit einer digitalen Antragstellung.
Eine Antragstellung ist dann online ohne Termin möglich.
Bei Interesse an einer Einbürgerung empfehlen wir Ihnen, uns per Mail Ihren vollständigen Namen (Familienname und Vorname), Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Geburtsdatum an folgende E-Mailadresse mitzuteilen:
einbuergerung-termine@ba-spandau.berlin.de
Sie werden dann in eine Liste eingetragen. Sobald das Landesamt für Einwanderung zuständig ist und der digitale Antrag zur Verfügung steht, erhalten Sie vom Landesamt für Einwanderung per Mail ein Hinweisschreiben zur möglichen digitalen Antragstellung.
Um Verfahren schnellstmöglich bearbeiten und abschließen zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen abzusehen. Das LEA wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt ist oder Ihre Mitwirkung benötigt wird.
Wir bitten um Verständnis, dass schriftliche und telefonische Auskünfte aus diesem Grunde aktuell nachrangig erfolgen, um die Bearbeitung von Verfahren und den Aufgabenübergang bestmöglich zu gewährleisten und vorbereiten zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Team der Staatsangehörigkeitsbehörde Spandau
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Siehe Übersicht zur Terminvereinbarung auf der Homepage der Einbürgerung beim Bezirksamt Spandau von Berlin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Staatsangehörigkeitsausweis - Ausstellung
Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption.
Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind.
Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Außerdem wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit zum Beispiel durch Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit, Eheschließung oder Adoption wieder verloren haben könnten. Wenn Sie die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
Voraussetzungen
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Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
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Sie sind Deutsche oder Deutscher
Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind.
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Sie stellen einen Antrag
Während einer ausführlichen Beratung (Erstberatung) erhalten Sie direkt vor Ort ein Antragsformular und vereinbaren einen Termin zur Abgabe des Antrages.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis Ihrer Identität
Sie brauchen eine Geburtsurkunde oder einen gültigen Pass oder Personalausweis.
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Personenstandsurkunden
Bitte bringen Sie alle Urkunden, die Sie über Ihre deutschen Vorfahren finden können, zur Erstberatung mit:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden/Familienbücher
- Sterbeurkunden
- Ausweisdokumente
- Einbürgerungsurkunden
- andere Urkunden, aus denen auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen werden kann
Formulare
- Das Antragsformular erhalten Sie nach einer ausführlichen persönlichen Beratung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.
Gebühren
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Einen Antrag können Sie nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Einbürgerung und Staatsangehörigkeiten