Service-Konto Berlin Sicherheitsstufe 2 – Hochstufung bzw. Bearbeitung der Nutzerdaten am Standort Bürgeramt Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließung des Bürgeramts Schöneberg am Freitag, 15.12.2023

Aufgrund interner Fortbildungsmaßnahmen bleibt das Bürgeramt Schöneberg, am Freitag, 15.12.2023 ganztägig geschlossen.

Kundinnen und Kunden werden über Aushänge am Standort informiert.
Dokumente können an diesem Tag nicht abgeholt werden.

In dringenden Angelegenheiten bitten wir Sie an den Standorten Tempelhof oder Lichtenrade vorzusprechen.

Ihre Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
S-Bahn
  • Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn
  • Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Service-Konto Berlin Sicherheitsstufe 2 – Hochstufung bzw. Bearbeitung der Nutzerdaten

Für die Nutzung der Online-Dienste des Service-Konto Berlin in der Sicherheitsstufe 2 ist eine Registrierung bzw. wenn Sie bereits ein Service-Konto mit der Sicherheitsstufe 1 besitzen eine Hochstufung auf Sicherheitsstufe 2 notwendig. Die Freischaltung zur Nutzung der Sicherheitsstufe 2 erfolgt via Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder in einem der unten gelisteten Bürgerämter.

Wenn Ihr Benutzerkonto bereits in die Sicherheitsstufe 2 hochgestuft wurde, können Sie selbst nicht mehr alle Nutzerdaten Ihres Profils bearbeiten. Dies kann z.B. bei Änderungen des Personenstandes oder nach Ummeldung des Wohnsitzes erforderlich sein. Für die Hochstufung der Sicherheitsstufe Ihres Benutzerkontos sowie ggf. die Änderung von personenbezogenen Daten in Ihrem Benutzerkonto der Sicherheitsstufe 2 müssen Sie die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nutzen oder persönlich bei einem der unten gelisteten Bürgerämter erscheinen.

Das Service-Konto Berlin bietet eine sichere und komfortable Authentifizierung und Identifizierung für alle E-Government-Leistungen (Online-Dienste) des Landes Berlin. Mit der einmaligen Registrierung im Service-Konto Berlin können Sie privat als Bürgerin bzw. Bürger oder dienstlich im Namen Ihrer Firma oder Behörde sämtliche angebundenen Online-Dienste nutzen. Den jeweiligen Sicherheitsanforderungen bei der Abwicklung der Online-Dienste wird durch verschiedene Sicherheitsstufen im Service-Konto Berlin Rechnung getragen.

Voraussetzungen

  • Sicherheitsstufe 2 via Online-Ausweisfunktion
    • neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
    • Lesegerät bzw. ein NFC-fähiges mobiles Endgerät
    • AusweisApp2
  • Sicherheitsstufe 2 via Hochstufung Bürgeramt
    • Registriertes Benutzerkonto im Service-Konto Berlin mit Benutzerdaten für die Sicherheitsstufe 2
    • Persönliches Erscheinen in einem unten gelisteten Bürgeramt

Erforderliche Unterlagen

  • für Sicherheitsstufe 2 via Hochstufung Bürgeramt
    • Benutzerkennung bzw. E-Mail-Adresse Ihres Benutzerkontos
    • Gültiger Personalausweis oder Gültiger Reisepass und Meldebescheinigung
    • Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls: - Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, - Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. - Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache in einem Bürgeramt wird die Hochstufung bzw. die Bearbeitung der Nutzerdaten sofort und abschließend bearbeitet.Nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises erfolgt die Hochstufung sofort.

Weiterführende Informationen

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.