Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - Geschäftsbetrieb - Durchführung - Eigenantrag am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

Hinweis zu Zahlungsmöglichkeiten im Gericht:
Vor Ort können Gerichtskosten bar, mit Girocard, Debitkarte und Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden.
Bitte beachten:
Die Einzahlung von Strafen und Nachlasshinterlegungen per Kartenzahlung ist nicht möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
      Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
      15.00-18.00 Uhr.

      Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
      von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
      (auch keine Sprechstunde).
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Insolvenzverfahren - Regelinsolvenz - Geschäftsbetrieb - Durchführung - Eigenantrag

Das Insolvenzverfahren über einen Geschäftsbetrieb dient dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Dabei muss nicht unbedingt der Geschäftsbetrieb zerschlagen werden, sondern die Insolvenzordnung bietet auch Möglichkeiten zu dessen Erhalt.

Voraussetzungen

  • Antrag
    Reichen Sie einen vollständig ausgefüllten Antrag ein. Der unten angebotene Antrag enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Antragsrecht
    Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist von mindestens einem Mitglied des Vertretungsorgans (z.B. Geschäftsführer, Vorstand usw.) zu stellen.

    Bei einer führungslosen GmbH, d. h. wenn es keinen Geschäftsführer mehr gibt, kann der Antrag auch durch die Gesellschafter gestellt werden.

    Bei der führungslosen Aktiengesellschaft, d. h. wenn es keinen Vorstand mehr gibt, kann der Antrag durch die Mitglieder des Aufsichtsrates gestellt werden.

    Wird der Antrag nicht von allen Vertretungsorganen, allen Gesellschaftern oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt, ist der Eröffnungsgrund durch unmittelbar zugängliche Beweise glaubhaft zu machen.

Erforderliche Unterlagen

  • In besonderen Fällen - Glaubhaftmachung der Insolvenzgründe
    Hier sind Unterlagen/unmittelbare Beweise einzureichen, die den Eröffnungsgrund belegen. Diese Unterlagen sind nur einzureichen, wenn der Antrag nicht von allen Vertretungsorganen, allen Gesellschaftern oder allen Mitgliedern des Aufsichtsrates gestellt wird.

Gebühren

Es entstehen Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters, deren Höhe von der Masse abhängt.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg ist zentral zuständig für die Bearbeitung von Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen eines Geschäftsbetriebes.

und Marzahn-Hellersdorf

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