Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung am Standort Einheitlicher Ansprechpartner

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen - Berufsanerkennung
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Berlin in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation
- Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie
-
Unterlagen in deutscher Sprache (Übersetzung)
Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Erforderliche Unterlagen
-
Ihre absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
tabellarische Aufstellung
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- Ihre im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise
-
Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
-
ggf. weitere Unterlagen
Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gebühren
- keine: Onlineportal und Service des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin
- unterschiedlich: je Aufwand und gesetzlicher Regelung für Ihren Beruf
- Zusatzkosten: z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Ausgleichsmaßnahmen
Rechtsgrundlagen
- Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal „Anerkennung in Deutschland". Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
- Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin (BQFG Bln)
- Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin (EAG Bln)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
„Anerkennungs-Finder“
- Finden Sie die Stelle, die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zuständig ist. (siehe „Weiterführende Informationen")
- Die Berliner Beratungshotline steht internationalen Fachkräften, die in Berlin arbeiten oder arbeiten möchten, zur Verfügung. (siehe „Weiterführende Informationen")
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin steht vorrangig Fachkräften mit Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland zur Verfügung. Über den EA können viele Anträge online eingereicht werden, auch nationalen und internationalen Fachkräften steht der EA mit allgemeinen Informationen zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Suche nach der zuständigen Anerkennungsbehörde.
Weitere Sprachen
Kontakt
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Einheitlicher Ansprechpartner
Nahverkehr
S-Bahn Insbrucker Platz: S42, S41, S46, ca. 10 min Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4, ca. 3 min Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: 104, M46, ca 3 min Fußweg