Schuldner- und Insolvenzberatung - Beratung am Standort Schuldner- und Insolvenzberatung Reinickendorf (Deutscher Familienverband e.V.)
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Kontakt
- Schuldner- und Insolvenzberatung
- Schuldner- und Insolvenzberatung Reinickendorf (Deutscher Familienverband e.V.)
- Miraustraße 54 , 13509 Berlin
- Tel.: (030) 437 76 14 10
- Fax: (030) 453 001 14
- E-Mail: sib.reinickendorf@dfv-berlin.de
Öffnungszeiten
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09:00-16:00
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Dienstag
-
09:00-16:00
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Mittwoch
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09:00-16:00
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Donnerstag
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11:00-16:00
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Freitag
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09:00-14:00
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Eichborndamm
- S25
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S Tegel
- S25
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S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
S Eichborndamm
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U-Bahn
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Bus
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Miraustr.
- 322
- X33
-
Holzhauser Str./Triftstr.
- 322
-
Holzhauser Str./Schubartstr.
- 322
- X33
- 125
-
Schubartstr./Ernststr.
- 125
-
In den Kaveln
- 220
-
Humboldt-Klinikum
- 220
-
Triftstr./Am Nordgraben
- 220
-
Berlin, Conradstr./Ernststr.
- N33
- 125
-
Innungsstr.
- 322
-
Olbendorfer Weg
- 221
-
Miraustr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Schuldner- und Insolvenzberatung - Beratung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:
- Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
- Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
- Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)
Voraussetzungen
-
Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorhanden oder droht
Sie sind nicht mehr in der Lage, mit Einkommen und vorhandenem Vermögen die Lebenshaltungskosten zu decken sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen
- alle Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
- Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
- Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
- Bescheide, Lohnsteuerbescheinigung
- Mahnungen, aktuelle Forderungsaufstellungen
- Pfändungsbeschlüsse
- Wohnungskündigung, Zwangsräumung
- Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
- Antrag auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II
- Antrag auf Kontopfändungsschutz
- Nachweis anhängiger Strafverfahren
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann in einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.