Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
16.07.2020
Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können die Berliner Ämter für Bürgerdienste noch nicht zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Die aktuelle Lage ermöglicht eine schrittweise Erhöhung des Publikumsverkehrs, so dass die Bürgerämter ihren Service wieder erweitern. Der maximale Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden hat jedoch auch weiterhin oberste Priorität. Spontanes Erscheinen ohne Termin ist nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die Bearbeitung von Anliegen wie z.B. Anmeldung einer Wohnung, Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erfolgt deshalb nur mit Termin. Terminvereinbarungen sind ab dem 25.05.2020 im Internet oder über die zentrale Behördennummer „115“ möglich.
Bei dringenden Anliegen sowie die Abgabe und Abholung von Fundsachen sind Terminvereinbarungen über folgende Telefonnummer erforderlich:
- Bürgeramt 2, Schlesische Str. 27A, Tel.: (030) 90298-4928
Folgende Leistungen sind weiterhin nur schriftlich oder per E-Mail buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Auskunft aus dem Melderegister - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
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Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
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Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“
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Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
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Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.
Nahverkehr
U-Bahn U1 - Schlesisches Tor
Bus 165, 265, N65 - Taborstr.