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Online - Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Online - Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers

Über das Online-Portal der Zulassungsbehörde Berlin kann der Antrag auf Außerbetriebsetzung für ein in Berlin zugelassenes Fahrzeug gestellt werden. Die antragstellende Person muss nicht der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs sein.

Es besteht die Möglichkeit, das Berliner Kennzeichen für dasselbe Fahrzeug für 1 Jahr zu reservieren. Die Reservierung für auswärtige Kennzeichen ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein
  • Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
    Sicherheitscode wird durch Freilegen des Sicherheitsfeldes auf der Rückseite der ZB Teil I sichtbar.
  • Stempelplakette(n) mit verdecktem Sicherheitscode
    Sicherheitscode wird durch Abziehen der Plakettenfolie sichtbar.
    Achtung: nur bei Plaketten möglich, die einen QR-Code tragen.
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) im Online - Portal

Gebühren

  • 6,30 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach erfolgreicher Eingabe aller Daten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. Der internetbasierte Abruf muss innerhalb von 30 Minuten erfolgen, nur dann ist die Außerbetriebsetzung zum Antragsdatum wirksam. Anderenfalls wird der Bescheid durch die Kfz-Zulassungsbehörde nach Bearbeitung übersandt. In diesem Fall ist die Außerbetriebsetzung mit dem Datum des Bescheides der Kfz-Zulassungsbehörde wirksam. Die Postlaufzeiten werden mit drei Tagen berechnet, so dass Sie nach Antragstellung in den nächsten sieben Tagen mit einer Zustellung rechnen können.