Beistandschaft durch das Jugendamt am Standort Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg [Leistungsbereich]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aufgrund der aktuellen Lage rund um das Corona–Virus werden unsere Bürodienstgebäude für den freien Zugang bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Sie haben die Möglichkeit, uns in dringenden Angelegenheiten – nach vorheriger individueller Terminvereinbarung – zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu besuchen.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite https://www.berlin.de/jugendamt-fk über die Kontaktdaten der/s für Sie zuständigen Sachbearbeiterin/s.
Per Mail an FSB@ba-fk.berlin.de oder telefonisch über das FamilienServiceBüro unter (030) – 90298-1414 sind wir zentral täglich erreichbar.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt oder in den Hausbriefkasten in der Frankfurter Allee 35/37 eingeworfen werden.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Beistandschaft durch das Jugendamt
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Dabei werden Sie unterstützt bei der Vaterschafts-Feststellung und bei der Geltendmachung von Unterhalt.
Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, die auf der Grundlage der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet werden. Die Ansprüche Ihres Kindes können auch gerichtlich durch den Beistand durchgesetzt werden.
Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist minderjährig
-
Schriftlicher Antrag
Einen Antrag auf Beistandschaft können Sie stellen, wenn Sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und das alleinige Sorgerecht ausüben.
Üben Sie die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil aus, so sind Sie antragsberechtigt, wenn das Kind bei Ihnen lebt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
-
vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
-
Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
(wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde)
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Für ausländische Kinder gelten abweichende Regelungen.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg [Leistungsbereich]
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5