Für die Teilnahme am Sonderfahrdienst benötigen Sie eine personenbezogene Magnetkarte. Die Ausstellung der Magnetkarte erfolgt durch das Versorgungsamt. Mit Hilfe der Magnetkarte werden der Name und die Berechtigungsnummer elektronisch erfasst. Es ist darauf zu achten, dass die Magnetkarte vor Fahrtbeginn im Fahrzeug durch das Lesegerät gezogen wird.
Wenn die Magnetkarte abhanden gekommen oder beschädigt ist, bekommen Sie einen Ersatz ausgestellt.
Voraussetzungen
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Teilnahmeberechtigung für den Berliner Sonderfahrdienst
Sie müssen berechtigt sein, den Berliner Sonderfahrdienst zu nutzen. Dazu gehört auch die befristete Nutzungsberechtigung.
Zugangskriterium ist das Merkmal „T“ (Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst). Es erhalten Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis).
Dieses Merkmal wird ausschließlich vom Versorgungsamt festgestellt.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
10 Tage ausschließlich auf dem Postweg
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Diese Dienstleistung kann nur beim Versorgungsamt in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)