Kinderreisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Wenn Ihr Kind
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie auch im Reiseratgeber des auswärtigen Amtes (unter "Weiterführende Informationen").
Für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen wird, müssen wir die zuständigen Passbehörde (Hauptwohnsitz oder Deutsche Auslandsvertretung) beteiligen, um die Ermächtigung oder das Votum zu erhalten. Wenn Sie im Ausland leben, kann dieses eine zusätzliche Vorsprache erfordern (zum Beispiel Zeitverschiebung). Beachten Sie hierzu bitte das Infoblatt für Auslandsdeutsche (unter "Weiterführende Informationen").
- nicht in Berlin,
- im übrigen Bundesgebiet
- oder nicht in Deutschland
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
- Der Pass ist bis zu 12 Monate gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr.
- Die Gültigkeitsdauer des Passes kann um weitere bis zu 12 Monate verlängert werden, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- Aktualisierungen (zum Beispiel ein neues Foto) sind auch unabhängig von einer Verlängerung möglich.
- Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie auch im Reiseratgeber des auswärtigen Amtes (unter "Weiterführende Informationen").
Für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen wird, müssen wir die zuständigen Passbehörde (Hauptwohnsitz oder Deutsche Auslandsvertretung) beteiligen, um die Ermächtigung oder das Votum zu erhalten. Wenn Sie im Ausland leben, kann dieses eine zusätzliche Vorsprache erfordern (zum Beispiel Zeitverschiebung). Beachten Sie hierzu bitte das Infoblatt für Auslandsdeutsche (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
- Das Kind ist in Berlin nicht gemeldet
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
auch das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein -
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
das sind in der Regel beide Elternteile.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von nicht anwesendem Elternteil (Einverständniserklärung)
(unter "Formulare")
Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie der Original-Personalausweis/-Reisepass benötigt.
Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung oder zuständige Deutsche Auslandsvertretung. -
1 biometriefähiges Foto neuester Zeit
wird für die Ausstellung, die Verlängerung oder die Aktualisierung benötigt.
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden (Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig).
Gehört Ihr Kind einer Religionsgemeinschaft an, bei der eine Kopfbedeckung vorgeschrieben ist, kann unter Umständen zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich sein. - Wenn vorhanden: Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
-
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
Nicht in allen Ländern besteht eine Meldepflicht. Es kann daher erforderlich sein, den Wohnsitz im Ausland nachzuweisen. Hierfür bestehen abhängig vom Wohnort unterschiedliche Möglichkeiten. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, informieren Sie sich vorher auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen. -
Infoblatt für Auslandsdeutsche
Weiterführende Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller -
Geburtsurkunde
In Einzelfällen ist es möglich, dass die Geburtsurkunde erforderlich ist.
Gebühren
- 13,00 Euro: Ausstellung
- 6,00 Euro: Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung
- 6,00 Euro: Aktualisierung
- 13,00 Euro: Zuschlag, wenn der Wohnsitz außerhalb von Berlin besteht (Unzuständigkeitsgebühr)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sofortausstellung nachdem alle Unterlagen vorliegen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Kinderreisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen - Touristen - kann ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.