Rechtsbehelfe im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren am Standort Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund des Coronabedingten Lockdowns ist der Servicebereich der Bußgeldstelle vom 16.12.2020 bis vorerst 14.2.2021 geschlossen. Mitteilungen können Sie weiterhin schriftlich per E-Mail (Bussgeldstelle@bowi.berlin.de), Fax oder per Post an die Bußgeldstelle senden. Bitte geben Sie dabei das Aktenzeichen an.
Führerscheine die aufgrund eines Fahrverbotes in amtliche Verwahrung genommen werden müssen, können bei den Polizeiabschnitten abgegeben oder per Post an die Bußgeldstelle gesandt werden. Führerscheine, die sich aufgrund von Fahrverboten bereits in amtlicher Verwahrung der Bußgeldstelle befinden, werden rechtzeitig vor Ablauf der Fahrverbotsfrist per Einschreiben zurückgesandt.
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen. Bitte halten Sie Ihr Aktenzeichen bereit.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Rechtsbehelfe im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Im Besucherservice haben Sie die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf (z.B. Einspruch, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Widerspruch…) gegen eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde einzulegen. Das Verfahren wird daraufhin noch einmal geprüft. Sinnvoll ist es hierbei, wenn Sie ihren Rechtsbehelf näher begründen. Eine Begründungspflicht besteht jedoch nicht. Förmliche Rechtsbehelfe sind an bestimmte Formen und Fristen gebunden, beachten Sie hierfür die Hinweise auf den jeweiligen Bescheiden.
Fristgerechte Einsprüche gegen Bußgeldbescheide und fristgerechte Anträge auf gerichtliche Entscheidungen gegen z. B. Kostenbescheide nach § 25a Straßenverkehrsgesetz hemmen deren Rechtskraft und damit die Fälligkeit von Forderungen. Bei fristgerechter Anfechtung muss also nicht bezahlt werden und auch ein eventuell angeordnetes Fahrverbot wird nicht wirksam. Lediglich bei Widersprüchen gegen Gebührenbescheide nach Fahrzeugumsetzungen hat der Widersprich keine aufschiebende Wirkung.
Voraussetzungen
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Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf muss entsprechend den Hinweisen auf den jeweiligen Bescheiden den Formen und Fristen entsprechen. Jeder Rechtsbehelf kann auch schriftlich (z. B. per Brief oder Fax) eingelegt werden; es zählt hierbei nicht das Datum der Absendung sondern das Datum des Einganges in der Verwaltungsbehörde. Beachten Sie diesbezüglich bitte die ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrungen. Eine Einlegung von Rechtsbehelfen per E-Mail ist aktuell noch nicht wirksam möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
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Aktenzeichen oder Bescheid
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur mit dem für das Verfahren bezeichneten Aktenzeichen möglich. Das Aktenzeichen befindet sich auf dem Bescheid, gegen den Sie einen Rechtsbehelf einlegen wollen.
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Begründung des Rechtsbehelfs
Mit Einlegung des Rechtsbehelfs empfiehlt es sich, diesen zu begründen. Eine Begründungspflicht besteht jedoch nicht. Wird keine Begründung angegeben, wird der Sachverhalt ggf. ohne weitere Stellungnahme an die Justiz oder Widerspruchsstelle abgegeben. Hierdurch können zusätzliche Kosten/Gebühren/Auslagen entstehen.
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Nachweise
Nachweise zur Beründung Ihres Rechtsbehelfs können bespielsweise sein: Parkschein, Kfz-Kaufvertrag, Kfz-Mietvertrag, HU/AU-Bescheinigung oder Zeugenbenennung (mit ladungsfähiger Anschrift und Geburtsdatum).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist die Behörde die den Bescheid erlassen hat.
Kontakt
Der Polizeipräsident in Berlin
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer werden gebeten, beim Bürgerservice am Eingang zu klingeln. Eine weitere Anleitung erfolgt dann durch die Mitarbeiter.
Nahverkehr
S-Bahn Alexanderplatz: S3, S5, S7, S75, S9
S-Bahn Jannowitzbrücke: S3, S5, S7, S75, S9
U-Bahn Alexanderplatz: U2, U5, U8
U-Bahn Jannowitzbrücke: U8
U-Bahn Schillingstraße: U5