Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter am Standort Mobiles Bürgeramt Jobcenter Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden arbeiten die Bürgerämter derzeit in einem eingeschränkten Dienstbetrieb. Die Leistungserbringung erfolgt dabei für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Arbeitsschutz- und Hygienestandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten.
Der eingeschränkte Dienstbetrieb bedeutet, dass derzeit nur eine begrenzte Zahl an Terminen vergeben werden darf, um die Abstandsregelungen auch in den Wartebereichen einzuhalten. Zur Steuerung der Kundenströme können daher derzeit auch keine Termine vor Ort vergeben werden.
Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen im Wartebereich und Beachtung der Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass in den Dienstgebäuden die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes besteht, bei dem auch die Nase bedeckt sein muss.
Derzeit gelten folgende weitere Regelungen:
• Das Mobile Bürgeramt bleibt weiterhin geschlossen.
• Die stationären Standorte Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen), Bürgeramt 2 (Lichtenberg), Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) und Bürgeramt 4 (Alt-Hohenschönhausen) sind für einen eingeschränkten Dienstbetrieb geöffnet. Die Bearbeitung von Anliegen erfolgt nur mit Termin Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Die Bürgerämter sind per E-Mail erreichbar.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin beim Sachbearbeiter oder telefonisch unter Tel. 90296-6015.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie sind nicht mehr mobil?
Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR)
Wir fertigen Ihr biometrische Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!
Melderegisterauskunft - Auskunft für Eigentümer bzw. Wohnungsgeber und Vermieter
Der Eigentümer einer Wohnung (bzw. der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.
Die Haus- bzw. Wohnungsauskunft ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen angeraten.
Auskünfte über die gemeldeten Personen einzeln bestimmter Wohnungen in einer (größeren) Wohnungsanlage sind ggf. nur eingeschränkt möglich, da die Angabe der Wohnungslage melderechtlich nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Voraussetzungen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter
Sie sind Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieter der Wohnung und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Erforderliche Unterlagen
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Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis und Begründung
Der Eigentümer-/Wohnungsgeber-/Vermieternachweis kann z.B. mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs erbracht werden.
Der Antrag ist kurz zu begründen (z.B. Verdacht auf Scheinanmeldung, illegale Untervermietung).
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag kann an jedes Bürgeramt oder an das LABO, II A 1, gesandt werden.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Mobiles Bürgeramt Jobcenter Lichtenberg
Nahverkehr
- Bus
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-
0.4km
Berlin, Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.4km
Berlin, Schottstr.