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Todeserklärungen - Aufbewahrung - Erteilung beglaubigter Abschriften am Standort Standesamt I in Berlin

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Wartebereich vor Raum 354, 3.Stock

Todeserklärungen - Aufbewahrung - Erteilung beglaubigter Abschriften

Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen.

Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.

Es können aus diesen Unterlagen Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften (Ablichtungen) ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Aufnahme eines Beschlusses in die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
  • Anforderung von Bescheinigungen oder beglaubigten Abschriften (Ablichtungen)
    Nachweise können bevorzugt über das Webformular (unter „Formulare“), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • keine Unterlagen benötigt

Gebühren

  • 12,00 Euro: Nachweis über die Todeserklärungen
  • 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig bestellte Nachweis

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin