Todeserklärungen - Aufbewahrung - Erteilung beglaubigter Abschriften
Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung in dem von 1938 bis 2008 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen.
Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.
Es können aus diesen Unterlagen Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften (Ablichtungen) ausgestellt werden.
Ab 2009 werden die Beschlüsse über Todeserklärungen und gerichtliche Feststellungen der Todeszeit beim Standesamt I in Berlin in eine Sammlung aufgenommen.
Es können aus diesen Unterlagen Bescheinigungen oder beglaubigte Abschriften (Ablichtungen) ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Aufnahme eines Beschlusses in die Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen
- Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
-
Anforderung von Bescheinigungen oder beglaubigten Abschriften (Ablichtungen)
Nachweise können bevorzugt über das Webformular (unter „Formulare“), gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- keine Unterlagen benötigt
Formulare
Gebühren
- 12,00 Euro: Nachweis über die Todeserklärungen
- 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig bestellte Nachweis