Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.
Der Antrag ist im Ordnungsamt in der dortigen Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks zu stellen, in welchem die Nutzung stattfinden soll.
Bezirksamt Lichtenberg
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg
Erläuterung der Symbole
Zugang von Hofseite / Parkplatz