Lage- und Höhenbescheinigung am Standort Vermessung Pankow

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über die Rampe an der rechten Gebäudeseite

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      15:00-17:00 Uhr
  • Freitag

      nach telefonischer Vereinbarung

Nahverkehr

Nahverkehr

Bus

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Lage- und Höhenbescheinigung

Lage- und Höhenbescheinigungen können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden. Es wird die Übereinstimmung von Lage und Höhe des errichteten Bauwerkes mit der Baugenehmigung bescheinigt, beziehungsweise werden eventuell aufgetretene Abweichungen dokumentiert.

Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen

Gebühren

Beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu erfragen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.

Chat

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