Lage- und Höhenbescheinigung am Standort Vermessung Reinickendorf

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Vermessung Reinickendorf
- Eichborndamm 215, 13437 Berlin
- Tel.: (030) 90294-3124
- Fax: (030) 90294-3424
- E-Mail: vermessung@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.1km
S+U Wittenau
- S1
- S26
- S85
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
-
1.3km
S Eichborndamm
- S25
-
1.1km
S+U Wittenau
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- U8
-
1km
S+U Wittenau
- U8
-
1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
0.3km
Pannwitzstraße
- 221
-
0.3km
Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Lage- und Höhenbescheinigung
Lage- und Höhenbescheinigungen können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden. Es wird die Übereinstimmung von Lage und Höhe des errichteten Bauwerkes mit der Baugenehmigung bescheinigt, beziehungsweise werden eventuell aufgetretene Abweichungen dokumentiert.
Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.
Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen
Gebühren
Beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu erfragen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.