Lage- und Höhenbescheinigung am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Kataster und Vermessung

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Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Donnerstag

      15:00-18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Achtung!!!
Während der Öffnungszeiten keine Eigentümerauskünfte!

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Tiergarten: M27, 101, 123, 245 U-Bahn Turmstraße: TXL, 187
U-Bahn
  • Turmstraße U9

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

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Dienstleistungsbeschreibung

Lage- und Höhenbescheinigung

Lage- und Höhenbescheinigungen können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden. Es wird die Übereinstimmung von Lage und Höhe des errichteten Bauwerkes mit der Baugenehmigung bescheinigt, beziehungsweise werden eventuell aufgetretene Abweichungen dokumentiert.

Nach der Berliner Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Dabei kann auch eine amtliche Lage- und Höhenbescheinigung durch eine Vermessungsstelle gefordert werden, um die Übereinstimmung der Ausführung des Bauvorhabens mit den genehmigten Projektangaben nach Lage und Höhe zu kontrollieren.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen

Gebühren

Beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu erfragen

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.

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