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Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden am Standort Vermessung Steglitz-Zehlendorf

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtige Mitteilung des Liegenschaftskatasters

Aktuelle Information zum Coronavirus

Ab sofort findet keine öffentliche Sprechzeit im Fachbereich Vermessung und Kataster statt.

Die Entscheidung zur Schließung wurde in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Wir bitten Sie um Verständnis.

Ihre Anfragen können sie telefonisch (90299 - 7436)
bzw. elektronisch (vermessung@ba-sz.berlin.de) einreichen.

Öffnungszeiten

Dienstag
9:00-12:00
Freitag
9:00-12:00

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden

Für die Beurteilung eines Bauvorhabens oder für die Bearbeitung eines Bauantrags ist als Bauvorlage auf der Grundlage vermessungstechnischer Ermittlungen ein Lageplan bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte im Maßstab 1:200 zu erstellen. Er muss von einer Vermessungsstelle beurkundet angefertigt werden. Nur bei einem geringfügigen Vorhaben genügt ein Auszug aus der Flurkarte, der von einer bauvorlageberechtigten Person um die notwendigen Angaben zu ergänzen ist.

Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren ist der Lageplan einer der wichtigsten Bauvorlagen. Anhand der dargestellten baurechtlich relevanten Tatbestände, der Eintragung des Projekts mit seinen Abstandsflächen und der Nutzungsberechnung ist für das Baugrundstück ein schneller Überblick über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit möglich.

Die notwendigen Inhalte des Lageplans sind in der Bauverfahrensverordnung aufgeführt. Zur Ergänzung der Bauvorlage Lageplan, ist von der Vermessungsstelle für die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen auf dem Grundstück eine prüffähige Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung aufzustellen.

Lagepläne können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.

Voraussetzungen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

Gebühren

Es entstehen Kosten nach der Vergütungsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI). Die Höhe richtet sich nach den Bedingungen des Einzelfalls.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.