Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden am Standort Vermessung Steglitz-Zehlendorf

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Aktuelle Information zum Coronavirus
Ab sofort findet keine öffentliche Sprechzeit im Fachbereich Vermessung und Kataster statt.
Die Entscheidung zur Schließung wurde in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Ihre Anfragen können sie telefonisch (90299 - 7436)
bzw. elektronisch (vermessung@ba-sz.berlin.de) einreichen.
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Rathaus Zehlendorf, Bauteil E
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Lageplan (Bauvorlage) anfertigen/beurkunden
Für die Beurteilung eines Bauvorhabens oder für die Bearbeitung eines Bauantrags ist als Bauvorlage auf der Grundlage vermessungstechnischer Ermittlungen ein Lageplan bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Der Lageplan ist auf der Grundlage der Flurkarte im Maßstab 1:200 zu erstellen. Er muss von einer Vermessungsstelle beurkundet angefertigt werden. Nur bei einem geringfügigen Vorhaben genügt ein Auszug aus der Flurkarte, der von einer bauvorlageberechtigten Person um die notwendigen Angaben zu ergänzen ist.
Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren ist der Lageplan einer der wichtigsten Bauvorlagen. Anhand der dargestellten baurechtlich relevanten Tatbestände, der Eintragung des Projekts mit seinen Abstandsflächen und der Nutzungsberechnung ist für das Baugrundstück ein schneller Überblick über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit möglich.
Die notwendigen Inhalte des Lageplans sind in der Bauverfahrensverordnung aufgeführt. Zur Ergänzung der Bauvorlage Lageplan, ist von der Vermessungsstelle für die vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen auf dem Grundstück eine prüffähige Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung aufzustellen.
Lagepläne können bei den in Berlin zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag gegeben werden.
Voraussetzungen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.
Erforderliche Unterlagen
- Nach Einzelfall unterschiedlich, bitte beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erfragen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung ist bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Vermessungsingenieuren (ÖbVI) in Auftrag zu geben.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Vermessung Steglitz-Zehlendorf
Erläuterung der Symbole
Eingang Kirchstr. 3 (gegenüber der Pauluskirche)
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11